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30. Juli 1801
Münchens erster Protestant wird eingebürgert

München - Mannheim * Zähneknirschend wird der Kaufmann Johann Baltasar Michel in die Münchner Bürgerschaft „gnädigst großgünstig an- und aufgenommen“. Gleichzeitig gibt der Magistrat der Stadt seine Zustimmung zum geplanten Kauf der Rasp’schen Gastwirtsgerechtsame an Johann B. Michel. Die zu entrichtende Aufnahmegebühr ist mit 470 Gulden allerdings deutlich überhöht.

1. Juli 1834
Die Aufnahmegebühr wird erhöht

München * Die Ansässigmachung wird zusätzlich erschwert, da der Wert des Grundbesitzes von bisher etwa 600 Gulden auf 2.000 Gulden heraufgesetzt wird.

  • Der Höchstsatz der Aufnahmegebühr liegt in München bei 100 Gulden, wenn das Vermögen 3.000 Gulden übersteigt.
  • Die Aufnahmegebühr für besitzlose Lohnabhängige liegt in den größeren Städten zwischen 10 und 25 Gulden. Die Angehörigen dieses Personenkreises werden zu Bürger zweiter Klasse, zu „Beisassen“ oder „Insassen“
1. Juli 1834
Eine städtische Klassengesellschaft

München * Durch die Novellierung des Gemeindeedikts von 1818 unterteilt man die Angehörigen eines Gemeindebezirks in Gemeindebürger und Nichtbürger ein.

  • Gemeindebürger sind Personen, die im Gemeindegebiet ein Anwesen besitzen und eine Grundsteuer bezahlen oder
  • ein besteuertes Gewerbe ausüben.

Zu diesen gesellen sich die „einem Gemeindebezirk angehörigen, aber mit Gemeindebürgerrecht nicht begabten Personen“, die in verschiedenen Klassen eingeteilt sind: 

  • Die erste Klasse der Nichtbürger bilden die Schutzverwandten oder Passivbürger, in den Städten auch Insassen genannt. Das sind Personen, die sich auf Lohnerwerb oder wegen definitiver Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde ansässig machen konnten. Dieser Personenkreis ist nicht wahlberechtigt.
  • Die zweite Klasse der Nichtbürger besteht aus den ohne Ansässigmachung Heimatberechtigten.
  • Die dritte Klasse der Nichtbürger aus den Heimatberechtigten anderer Gemeinden. Das ist der größte Teil der unverheirateten zugezogenen Arbeiter und Tagelöhner.