Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000 Chronik 2026
Gefundene Einträge: 25
Suchergebnisse als PDF
1572
Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

4. Oktober 1624
Der Beginn der Rekatholisierung in Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * In das von Kaiser Ferdinand II. an das Herzogtum Baiern verpfändete Oberösterreich soll eine Reformkommission die evangelisch gewordenen Untertanen wieder katholisch machen. Durch ein Patent Kaiser Ferdinands II. wird die Ausweisung aller evangelischen Schulmeister und Prediger im Lande ob der Enns verfügt.

Da die freigewordenen Pfarrstellen nicht mit einheimischen Pfarrern besetzt werden können, holt man italienische Priester aus dem italienischen Teil Tirols. Diese sprechen kaum deutsch und können deshalb die Messe, wie es zuvor üblich war, nicht in der Landessprache halten. 

Nach dem 11. April 1715
Max Emanuel ordnet die Ausweisung von Juden an 

München - Kurfürstentum Baiern * Nach seiner Rückkehr nach München ordnet Kurfürst Max Emanuel an, die im Land lebenden Juden auszuweisen. Er knüpft damit an eine seit dem 15. Jahrhundert betriebene Politik der Vertreibung und Ausgrenzung an. Die Anordnung steht im Widerspruch zu Aufenthaltszusagen, die Vertreter der baierischen Landstände nach einer Münchner Chronik jüdischen Geldgebern während der kaiserlichen Besatzung bis zur Rückzahlung ihrer Darlehen gemacht haben. Für einzelne jüdische Hoffaktoren, die den Hof mit Krediten und Waren versorgen, gelten später Ausnahmen vom Aufenthaltsverbot. 

31. Oktober 1731
Ausweisung von 20.000 Protestanten aus Salzburg

Salzburg * Der Salzburger Fürstbischof und Landesherr, Leopold Anton von Firmian, befiehlt die Ausweisung der in seinem Land lebenden Protestanten. Über 20.000 Salzburger müssen ihre Heimat verlassen.  

Den Besitzenden wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt; die Besitzlosen - Tagelöhner, Knechte, Mägde - müssen sich innerhalb von acht Tagen auf den Weg machen. Mitnehmen dürfen sie nur das, was sie auf dem Leib tragen oder auf einer Karre hinter sich herziehen können. 

Um August 1887
Münchens neue Hauptsynagoge prägt das Stadtbild

München-Kreuzviertel * Im Sommer 1887 können die Außen- und Innenarbeiten an der Synagoge an der Herzog-Max-Straße 7 abgeschlossen und der Sakralbau seiner Bestimmung übergeben werden. 

Die zeitgenössischen Kritiker würdigen den Bau als „ein völlig selbstständiges Werk von ausgeprägter Eigenart, ein Denkmal, nicht nur des Meisters, der es geschaffen hat, sondern auch der Zeit, in der es entstand“. 

Das „Münchener Tagblatt“ vermerkt überschwänglich, dass das „architektonische Schmückkästchen München“ nun wieder „um eine köstliche Perle reicher geworden“ sei. „Besonders markant und in die Augen springend ist der Turm, der an der westlichen Front über der Vorhalle des Männerraumes und einem Teile der Frauen-Empore errichtet ist. Den Hauptteil der Synagoge bildet der dreischiffige, in 5 Joche gegliederte Hallenbau, der bei einer Länge von 50 Metern rund 30 Metern Breite hat. Das Mittelschiff hat eine Höhe von 18 Metern, die Seitenschiffe von 15 Metern.“

Über die Ausgestaltung im Inneren schreibt der Rabbiner Leo Baerwald: Sie ist „von wohtuender Harmonie in Farbe und Proportionen und wirkt, ohne überladen zu sein, prächtig, da die Synagoge sonst Schlichtheit ausweist“. Und tatsächlich entstand mit der neuen Synagoge ein Bauwerk, das das gewachsene Selbstverständnis der jüdischen Gemeinde Münchens für jedermann weithin sichtbar macht. Das imposante Bauwerk an prominenter Stelle ist ein Symbol und die stolze Demonstration der Zugehörigkeit der jüdischen Mitbürger zur Münchner Stadtgesellschaft. 

Die nichtjüdische Gesellschaft hat die jüdische Religiosität und Kultur inzwischen weitgehend respektiert. Bis zur Akzeptanz ist es allerdings noch ein weiter Weg. Das zeigt auch die Formensprache der Synagoge. War schon das Gebäude an der Westenriederstraße äußerlich ein schlichtes, architektonisch unauffälliges Gotteshaus, so lehnt sich auch der Neubau in seiner gestalterischen Orientierung stark an christliche Sakralbauten an. Selbst wenn das Bauwerk beeindruckender ausfiel, so musste die Israelitische Kultusgemeinde dennoch weitgehend auf eine eigenständige architektonische Ausdrucksweise verzichten. 

2. August 1914
Die Fremden müssen die Stadt verlassen

München * Laut einer Anordnung haben „Alle Fremden, die sich über den Zweck ihres Aufenthalts nicht gehörig ausweisen können oder sich lästig machen, [...] auf Aufforderung der Distriktspolizeibehörden das Gebiet des Deutschen Reiches und zwar bis auf weiteres über Lindau binnen 24 Stunden zu verlassen“.  

Alle Angehörigen feindlicher Nationen - darunter die Künstler Wassily Kandinsky, Marianne Werefkin und Alexej von Jawlensky fliehen deshalb zunächst in die Schweiz. Doch auch Angehörige befreundeter Nationen verlassen die Stadt. So beispielsweise die Ziegeleiarbeiter in Berg am Laim und Oberföhring. 

Nach dem 21. Februar 1919
Ernst Niekisch gerät in seine eigene Ausgangssperre

München * Zentralratsvorsitzender Ernst Niekisch stellt Ausweise für Personen aus, die von der nächtlichen Ausgangssperre befreit sind. Sich selbst vergisst er dabei. 

Wie er später berichtet, kontrolliert ihn gegen Mitternacht eine Militärpatrouille auf dem Weg von seiner Arbeitsstätte zum Hotel. Weil er keinen Ausweis vorlegen kann, bringen ihn die Soldaten trotz seiner Erklärung, wer er sei, zum Polizeipräsidium. Erst der noch anwesende Polizeipräsident klärt die Situation. Anschließend begleitet die Patrouille Niekisch zum Hotel. Das war zwar ganz schön peinlich, zeigt aber immerhin, dass die vom Zentralrat erlassenen Anordnungen befolgt werden.

17. März 1919
Johannes Hoffmann (SPD) einstimmig zum Ministerpräsidenten gewählt

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu seiner ersten Sitzung seit dem 21. Februar zusammen. Die Abgeordneten müssen nacheinander vier Leibesvisitationen und Ausweiskontrollen über sich ergehen lassen. 

Eine neue Regierung unter dem Vorsitz des Mehrheitssozialdemokraten Johannes Hoffmann wird eingesetzt und mit einem Ermächtigungsgesetz mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. 

Johannes Hoffmann wird auf der Basis des noch von Kurt Eisner vorbereiteten Vorläufigen Staatsgrundgesetzes vom 17. März 1919 zum Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern gewählt. Er wird deshalb auch als erster parlamentarischer, also vom Vertrauen des gewählten Landtags getragener Ministerpräsident bezeichnet. Aus diesem Grund ist - bis zum heutigen Tag -  in der Bayerischen Staatskanzlei in der Galerie der Ministerpräsidenten kein Bild von Kurt Eisner aufgenommen worden. 

Der Landtag nimmt das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern an. Darunter das Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels. 

25. April 1919
Milde ist Schlappheit, Gutmütigkeit ist Unzuverlässigkeit

Freistaat Bayern * An die Kommandeure der Regierungstruppen und Freikorps wird folgende Anweisung gegeben:

„Die Gruppen haben ihre Aufträge mit Gewalt durchzuführen, jedes Verhandeln mit dem Feinde oder mit der Bevölkerung ist verboten. Milde wird als Schlappheit, Gutmütigkeit als Unzuverlässigkeit der Truppen gedeutet“.

Außerdem erhalten die Regierungssoldaten Belehrungen über die Verkommenheit ihrer Gegner, mit denen sie es in München zu tun haben werden. Eigens ausgebildete Agitatoren bläuen den Soldaten ein, dass die Spartakisten jeden auf der Stelle umbringen, der einen „Noske-Ausweis“ bei sich trägt. Als „Noske-Ausweis“ bezeichnet man umgangssprachlich die Kärtchen, mit denen sich die Regierungssoldaten ausweisen. 

26. April 1919
Die Aktivitäten der Thule-Gesellschaft werden aufgedeckt

München * Die Aktivitäten der Thule-Gesellschaft werden von der Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution aufgedeckt. Mit Hilfe von gefälschten Stempeln und Ausweisen hat sich die Thule-Gesellschaft Zugang zur Roten Armee verschafft und alle gesammelten Informationen an die Regierung Hoffmann in Bamberg weitergegeben.

Die Angreifer sind damit im Besitz wertvoller Informationen über Abwehrstellungen, Truppenstärke, Bewaffnung und die Verteidigungsstrategie der Roten Armee.

Die Durchsuchung der Logen-Räume der Thule-Gesellschaft im Hotel Vier Jahreszeiten bestätigt den Verdacht, aber die Verantwortlichen sind inzwischen geflohen. Allerdings haben sie die Mitgliederkartei vergessen. Dadurch kann die Rote Armee mehrere Mitglieder der Thule-Gesellschaft verhaften. Sie stehen unter dem Verdacht, für die Regierungstruppen und Freikorps geworben zu haben.

Anschließend werden sie ins Luitpold-Gymnasium gebracht. 

30. April 1919
Eine durch nichts zu rechtfertigende Mordaktion

München-Isarvorstadt * Fakt ist, die Mordaktion im Luitpold-Gymnasium ist durch nichts zu rechtfertigen. Fakt ist aber auch, dass sie die einzige ist, die in diesen Tagen von Anhängern der Räterepublik verübt wird. Dennoch ist der „Geiselmord im Luitpold-Gymnasium“ bis heute fester Bestandteil jeder Erzählung über die Münchner Räterepublik.

Der Begriff „Geiselmord“ für die Bluttat im Luitpold-Gymnasium ist irreführend, da es sich bei den Opfern um Gefangene handelt.  Die Thule-Leute hatten im Hotel Vier Jahreszeiten eine Widerstandszelle eingerichtet. Dort wurden Ausweise der Räterepublik gefälscht, mit denen Freiwillige München verlassen konnten, um sich den Regierungstruppen anzuschließen. Wer sich aber unter den Bedingungen eines Bürgerkrieges auf derartige Aktivitäten einlässt, muss wissen, dass er mit seinem Leben spielt.

In der Geschichtsschreibung herrscht die Auffassung, dass der sogenannte „Geiselmord von München“ die Welle der blutigen Racheaktionen bei den Regierungstruppen ausgelöst hat. Eine andere These besagt, dass die routinemäßige Tötung von Zivilisten und die für ihre Hinrichtung angegebenen Gründe schon zuvor zum Repertoire der Regierungstruppen gehörte.

14. Mai 1919
Forderungen der bürgerlichen Parteien an die Regierung

München * Die bürgerlichen Parteien in München fordern von der Regierung:

  • Die sofortige Wiederherstellung der gesetzmäßigen Zustände; 
  • die Wiederaufnahme eines geregelten Polizeibetriebes;  
  • die Entwaffnung der Roten Armee;  
  • die Aufstellung einer Volkswehr;  
  • durchgreifende Maßnahmen zur Sicherung der demokratischen Verfassung;
  • die Festnahme und Bestrafung der für die ungesetzlichen Zustände verantwortlichen Führer und
  • die Ausweisung aller politisch nicht einwandfreien landfremden Elemente.

Da die Abgabe der Waffen und Munition nur zögerlich vonstatten geht, werden Belohnungen ausgesetzt.

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

7. November 1968
Beate Klarsfeld ohrfeigt Bundeskanzler Kiesinger 

West-Berlin * Mit einem Presseausweis verschafft sich die 29-jährige Beate Klarsfeld Zugang zum CDU-Bundesparteitag in der Kongresshalle. Sie nähert sich Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, beschimpft ihn als Nazi und ohrfeigt ihn. Mit der Aktion protestiert sie gegen seine NS-Vergangenheit, insbesondere seine Tätigkeit in der Rundfunkabteilung des Auswärtigen Amts während des Nationalsozialismus. 

Noch am selben Tag wird Klarsfeld in einem Schnellverfahren zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Erst später wird die Strafe auf vier Monate herabgesetzt und zur Bewährung ausgesetzt.  

Klarsfeld versteht die öffentlichkeitswirksame Ohrfeige als symbolischen Protest der jungen Generation gegen die Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit und die fortgesetzten Karrieren belasteter Amtsträger. 

23. Juni 2014
Schärfere Regelungen für die etwa 1.000 Wiesn-Ordner

München-Theresienwiese * Das Kreisverwaltungsreferat - KVR will für die etwa 1.000 Wiesn-Ordner schärfere Regeln einführen. Jeder muss gut sichtbar einen Ausweis mit dem Namen des Ordners, Foto, Ordnernummer, Name der Sicherheitsfirma und dem amtlichen Siegel der Stadt tragen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.  

Außerdem werden die Security-Firmen verdonnert, nur Mitarbeiter auf die Wiesn zu schicken, „die in rechtlicher und fachlicher Hinsicht geschult, körperlich geeignet sowie der deutschen Sprache mächtig sind“. Die Schulungen müssen speziell auf den Wiesn-Einsatz zugeschnitten sein und ihren Schwerpunkt im Bereich Deeskalation und Gewaltprävention haben.