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Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht

München * Eine neue Bettelordnung wird veröffentlicht. In ihr zeichnet neben dem Rat der Stadt erstmals auch der Landesherr verantwortlich. Unter dem Einfluss Herzog Albrechts V. wird in dem Gesetzeswerk

  • ein absolutes Bettelverbot ausgesprochen.
  • Wirte und allen Einwohnern war die Beherbergung nichtansässiger Bettler verboten.
  • Den Bettelrichtern zahlt man Fangprämien und
  • den Festgenommenen drohen schwere Strafen. Im besten Fall ihre Ausweisung, im schlimmsten Fall aber Hängen.

Doch schnell wird klar, dass sich in München ein absolutes Bettelverbot und die Versorgung der Armen aus der Gemeindekasse nicht verwirklichen lassen. Die Einnahmen der Sammlungen reichen einfach nicht aus. Sondersieche, also mit ansteckenden Krankheiten Behaftete, und Blinde haben sich mit betteln zu ernähren, da sie keine Arbeit finden können.

Außerdem sammeln die „Biedermänner“ das „Freitagsbrot“ nun zusätzlich am Mittwoch.

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

4. Oktober 1624
Der Beginn der Rekatholisierung in Oberösterreich

Wien - Oberösterreich * In das von Kaiser Ferdinand II. an das Herzogtum Baiern verpfändete Oberösterreich soll eine Reformkommission die evangelisch gewordenen Untertanen wieder katholisch machen. Durch ein Patent Kaiser Ferdinands II. wird die Ausweisung aller evangelischen Schulmeister und Prediger im Lande ob der Enns verfügt.

Da die freigewordenen Pfarrstellen nicht mit einheimischen Pfarrern besetzt werden können, holt man italienische Priester aus dem italienischen Teil Tirols. Diese sprechen kaum deutsch und können deshalb die Messe, wie es zuvor üblich war, nicht in der Landessprache halten. 

Nach dem 11. April 1715
Max Emanuel ordnet die Ausweisung von Juden an 

München - Kurfürstentum Baiern * Nach seiner Rückkehr nach München ordnet Kurfürst Max Emanuel an, die im Land lebenden Juden auszuweisen. Er knüpft damit an eine seit dem 15. Jahrhundert betriebene Politik der Vertreibung und Ausgrenzung an. Die Anordnung steht im Widerspruch zu Aufenthaltszusagen, die Vertreter der baierischen Landstände nach einer Münchner Chronik jüdischen Geldgebern während der kaiserlichen Besatzung bis zur Rückzahlung ihrer Darlehen gemacht haben. Für einzelne jüdische Hoffaktoren, die den Hof mit Krediten und Waren versorgen, gelten später Ausnahmen vom Aufenthaltsverbot. 

31. Oktober 1731
Ausweisung von 20.000 Protestanten aus Salzburg

Salzburg * Der Salzburger Fürstbischof und Landesherr, Leopold Anton von Firmian, befiehlt die Ausweisung der in seinem Land lebenden Protestanten. Über 20.000 Salzburger müssen ihre Heimat verlassen.  

Den Besitzenden wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt; die Besitzlosen - Tagelöhner, Knechte, Mägde - müssen sich innerhalb von acht Tagen auf den Weg machen. Mitnehmen dürfen sie nur das, was sie auf dem Leib tragen oder auf einer Karre hinter sich herziehen können. 

14. Mai 1919
Forderungen der bürgerlichen Parteien an die Regierung

München * Die bürgerlichen Parteien in München fordern von der Regierung:

  • Die sofortige Wiederherstellung der gesetzmäßigen Zustände; 
  • die Wiederaufnahme eines geregelten Polizeibetriebes;  
  • die Entwaffnung der Roten Armee;  
  • die Aufstellung einer Volkswehr;  
  • durchgreifende Maßnahmen zur Sicherung der demokratischen Verfassung;
  • die Festnahme und Bestrafung der für die ungesetzlichen Zustände verantwortlichen Führer und
  • die Ausweisung aller politisch nicht einwandfreien landfremden Elemente.

Da die Abgabe der Waffen und Munition nur zögerlich vonstatten geht, werden Belohnungen ausgesetzt.

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert.