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1. September 1926
Premiere des Valentin-Karlstadt-Bühnenstücks „Im Senderaum“

München-Ludwigsvorstadt * Premiere des Valentin-Karlstadt-Bühnenstücks „Rundfunkszene“, später „Der Antennendraht/Im Senderaum“ im Deutschen Theater in der Schwanthalerstraße 13. Das Stück wird insgesamt 498 Mal aufgeführt.

21. Dezember 1926
Einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“

München * Theaterdirektor Hermann Haller, der im Berliner Admiralspalast seine bekannte „Haller Revue“ aufführt, erwirkt am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“

Es geht dabei um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin, wobei nicht der Münchner Komiker, sondern der Leiter des Deutschen Theatern, Hans Gruß, der das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufgeführt hat, im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht. 

Hermann Haller behauptet in seiner Anklageschrift, dass Karl Valentin sein später entstandenes Bühnenstück „Im Rundfunksenderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte. Der Kläger verlangt die 

  • Unterlassung der weiteren Karl-Valentin-Aufführungen, 
  • Rechnungslegung über die aus den bisherigen Aufführungen erzielten Einnahmen 
  • und natürlich Schadensersatz.
5. Januar 1927
Das Landgericht München I hebt die einstweilige Verfügung wieder auf

München * Das Landgericht München I hebt in der Widerspruchsverhandlung die einstweilige Verfügung wieder auf, die Hermann Haller gegen das Valentin-Karlstadt-Bühnenstück „Im Senderaum“ am 21. Dezember 1926 erwirkt hatte. 

Theaterdirektor Hermann Haller zieht nach dieser Niederlage vor das Oberlandesgericht München. Und nachdem er auch dort nicht zu seinem Recht kommt, zieht er vor das Reichsgericht in Leipzig. 

14. Januar 1928
Karl Valentin und Liesl Karlstadt im Berliner Kabarett der Komiker

Berlin * Karl Valentin und Liesl Karlstadt treten im Berliner Kabarett der Komiker auf. Das Engagement ist ursprünglich bis zum 20. Februar geplant. Vier Stücke spielt das Komikerpaar Valentin-Karlstadt: „Der Firmling“, „Die Orchesterprobe“, „Der reparierte Scheinwerfer“ und „Im Senderaum“. Während die anderen Stücke Pulikumsrenner sind, fällt „Der Firmling“ bei den Berlinern durch.

Der Überredungskunst Liesl Karlstadts ist es zu verdanken, dass er dem Wunsch der Theaterleitung zustimmt und seine Auftritte Ende des Monats ausdehnt. Er erhält dafür - mit 350 Mark für täglich zwei Vorstellungen - die höchste Gage, die je einem Gaststar im Kabarett der Komiker bezahlt worden ist. Gutes Geld vermindert scheinbar das Heimweh des Volkssängers.

18. April 1928
Das Reichsgericht in Leipzig beendet den Plagiats-Rechtsstreit

Leipzig * Das Reichsgericht in Leipzig beendet einen Rechtsstreit in letzter Instanz, in dem es um Plagiatsvorwürfe gegen Karl Valentin geht. Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre und ist vom Berliner Theaterdirektor vom „Admiralspalast“, Hermann Haller, mit außergewöhnlicher Heftigkeit durch drei Instanzen durchgepeitscht worden. Vom Landgericht München I über das Oberlandesgericht München bis hinauf zum Reichsgericht in Leipzig.

Hermann Haller hat den Direktor des Deutschen Theaters in München, Hans Gruß, verklagt, weil er das Valentin-Bühnenstück „Im Senderaum“ aufführte und verlangt dafür Schadensersatz. Der Kläger behauptet, dass Karl Valentin sein Bühnenstück „Im Senderaum“ aus dem Sketch „Hinter den Kulissen des Rundfunks“ von Roland Jeans aus Hermann Hellers Revue „An und Aus“ geklaut hätte.

Das höchste deutsche Gericht kommt jedoch zur Auffassung, dass sich Valentins Werk grundlegend vom Sketch von Roland Jeans unterscheidet und es sich dabei um zwei völlig eigenständige Arbeiten handelt. Der Plagiatsvorwurf gegenüber Karl Valentin und alle sonstigen Beschuldigungen werden vom Gericht als völlig haltlos zurückgewiesen.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Vergleich der beiden Stücke „beweise auf das bündigste, dass Karl Valentin nicht das vorbestehende Bühnenstück von Roland Jeans nachgeschrieben, sondern etwas völlig anderes eigenschöpferisch neu geschaffen habe“.

Damit stellt das Reichsgericht auch fest, dass Valentin gar nicht in der Lage ist, „etwas Vorgegebenes nachzumachen, gar nachzuschreiben oder auch nur nachzuspielen“