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1811
Pläne für einen Abbruch des Isartors

München-Graggenau - München-Angerviertel * Da das Isartor den modernen Verkehrsanforderungen nicht mehr genügt, entstehen konkrete Abbruchpläne. Die Durchfahrten sind zu eng und noch auf den Verkehr des Mittelalters ausgelegt – zwei entgegenkommende Fuhrwerke können das Tor nicht gleichzeitig passieren.

Nach ersten Überlegungen sollen lediglich die beiden Flankentürme aus denkmalpflegerischen Gründen erhalten bleiben. Entfernt man die verbindende Portalwand, könnte der Verkehr künftig ungehindert in beide Richtungen fließen.

Für Carl Friedrich von Wiebeking, den Leiter der staatlichen Straßen- und Wasserbaubehörde, geht selbst das nicht weit genug. Er hält den Erhalt des Isartors insgesamt für überflüssig. Stattdessen schlägt er vor, das Tor vollständig abzubrechen und auf dem rechten Isarufer eine neue Empfangsstation für den nach München einströmenden Verkehr zu errichten. Auch die Wach- und Zollstation soll dorthin verlegt werden.

Auf diese Weise, so sein Plan, ließe sich zugleich eine stärkere Verbindung zwischen dem historischen Stadtkern und den Siedlungen in der Flussniederung herstellen. 

6. November 1850
Ein Gutachten für den Bau der Maximilianstraße

München-Graggenau - München-Lehel * Der Vorstand der Obersten Baubehörde, Direktor Schierlinger, gibt ein Gutachten ab, worin er die Durchführung der projektierten Straße „als eine gerade Verbindung des Max-Joseph-Platzes mit Brunntal“ für möglich hält, gleichzeitig aber auch auf die zu erwartenden Terrainschwierigkeiten hinweist.

Das Gebiet rund um die heutige Maximilianstraße ist ein von zehn mehr oder weniger großen Bächen durchzogenes Isar-Schwemmland, in dem zahlreiche Mühlen liegen. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ist das Verfüllen der Bäche und eine damit verbundene Stilllegung der Mühlen nicht möglich. Außerdem fällt das Gelände zur Isar hin deutlich ab, weshalb auf der ganzen Strecke ein Niveauausgleich vorgenommen werden muss.

1. Oktober 1851
Karl Falk erhält die Genehmigung zum Neubau seines Wohnhauses

Vorstadt Au * Die Baubehörde der K. Haupt- und Residenzstadt München erteilt dem bürgerlichen Tapezierermeister Karl Falk die Genehmigung zum Neubau seines Wohn- und Waschhauses in der Unteren Isargasse 45. Die Pläne stammen von dem Maurermeister Johann Babenstuber und dem Zimmermeister Peter Erlacher. 

Der für München typische verputzte Ziegelsteinbau umfasst ein Erdgeschoss und zwei Geschosse mit vier Fensterachsen. Nur der ältere Teil des Hauses ist unterkellert. Der Eingang befindet sich - über drei Stufen - an der rechten Seite des Wohnhauses. Das Treppenhaus befindet sich im rückwärtigen Teil des Gebäudes. Die drei Wohnetagen besitzen identische Grundrisse. In jedem Stockwerk befindet sich eine Wohnung mit jeweils drei Zimmern, Küche, Abort und Abstellkammer. 

Um Januar 2017
35 Teilnehmer für das Projekt Konzerthaus im Werksviertel

München - München-Berg am Laim * Von 206 Büros, die sich für das Projekt „Konzerthaus im Werksviertel“ beworben haben, wählt die Baubehörde 35 Teilnehmer aus.

Stephan Braunfels befindet sich nicht unter den Auserwählten, obwohl er dank seiner Bundestagsbauten in Berlin und der Münchner Pinakothek der Moderne einer der bekanntesten deutschen Architekten ist. Laut der Baubehörde kommt er bei der Jury auf eine zu schlechte Beurteilung seiner Bewerbung.

Das will der 67-jährige Architekt nicht akzeptieren, weshalb er den Klageweg beschreitet. 

14. Februar 2017
Die Staatsregierung akzeptiert die juristische Schlappe

München - München-Berg am Laim * Die Staatsregierung akzeptiert die juristische Schlappe, die das Staatliche Bauamt im Rechtsstreit um den Architekturwettbewerb um den neuen Konzerthausbau auf dem Werksviertel hat einstecken müssen.  

Zuvor hatte die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern der Klage des Architekten Stephan Braunfels im Wesentlichen Recht gegeben. Nun muss das Staatliche Bauamt die Bewerbung des Berliner Architekten Stephan Braunfels neu bewerten.

Das erneut aufgegriffene Verfahren wird die Entscheidung über die Architektur des neuen Konzerthauses im Werksviertel um mehrere Monate verzögern. 

3. Mai 2017
Die Vergabekammer weist den erneuten Nachprüfungsantrag zurück

München - München-Berg am Laim * Die Vergabekammer Südbayern hat den erneuten Nachprüfungsantrag des Architekten Stephan Braunfels zurückgewiesen.

Die Schiedsstelle schließt sich damit der Begründung des Staatlichen Bauamtes an, da sich „diese im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Aufraggebers“ hält.