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19. Januar 1988
Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan für nichtig

München-Maxvorstadt * Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt den Bebauungsplan „Westlicher Taxöldener Forst“ für nichtig. Die nuklearspezifischen Risiken der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage sind zwar erkannt, aber nicht ausreichend in die bauleitplanerische Abwägung einbezogen worden. Nach Auffassung des Gerichts dürfen diese Fragen nicht vollständig in das parallele atomrechtliche Genehmigungsverfahren verlagert werden. 

Das Urteil bedeutet jedoch keinen automatischen vollständigen Baustopp. Die Arbeiten auf dem WAA-Gelände werden auf der Grundlage bereits erteilter Einzelgenehmigungen fortgesetzt. Dennoch erhöht die Entscheidung die rechtliche Unsicherheit des Projekts erheblich.