7. April 1145
Eigene Kirchen und Friedhöfe für den Templerorden
Rom - Europa * Papst Eugen III. erweitert mit der Bulle „Militia Dei“ die Vorrechte der Templer. Der Orden darf nun eigene Kirchen und Kapellen errichten, Gottesdienste feiern und Friedhöfe für seine Mitglieder und Angehörigen seiner Gemeinschaft anlegen.
Die Ordenspriester unterstehen dem Templermeister und sind weitgehend von der Zuständigkeit der örtlichen Bischöfe unabhängig. Außerdem dürfen die Templer bestimmte Zehnten und Begräbnisabgaben für sich beanspruchen. Diese Rechte festigen ihre kirchliche Selbstständigkeit, führen jedoch zunehmend zu Auseinandersetzungen mit Bischöfen und Pfarrgeistlichen, die um ihre Zuständigkeiten und Einnahmen fürchten.
Personen: Eugen III. Papst