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7. Dezember 1816
Der päpstliche Konkordatsentwurf wird für unannehmbar erklärt

München * Der päpstliche Konkordatsentwurf wird für „unannehmbar“ erklärt.  

Noch während der Regierungszeit des Grafen von Montgelas wurden Verhandlungen mit der päpstlichen Administration über die Neuordnung der Kirchenverhältnisse in die Wege geleitet. Anno 1807 stellte man die Gespräche ein, bis im Jahr 1816 der Bayerische Gesandte beim Heiligen Stuhl, Bischof Kasimir Freiherr von Häfflein, in neue Konkordats-Verhandlungen eintrat.  

Da aber die Positionen der bayerischen Regierung und dem wieder erstarkten, selbstbewussten Papsttum nur schwer zu vereinbaren sind, schlägt Bayern als einzigen Gegenstand der Verhandlungen

  • die Neufestsetzung der Diözesangrenzen und 
  • die Regelung zur Besetzung der Bischofsstühle vor.  

Die Grenzen der Diözese stimmen nicht mit den Landesgrenzen überein, weshalb Bayern eine geschlossene territoriale Kirchenorganisation will und auf einen maximalen Einfluss bei der Besetzung der Bischofsstühle und damit indirekt auch auf die Pfarreien drängt. Eine Preisgabe der bisher ausgeübten staatlichen Kirchenhoheit kommt für die Regierung Montgelas nicht in Frage. 

5. November 1821
Lothar Anselm Freiherr von Gebsattel ergreift Besitz

München-Kreuzviertel - Freising * Bischof Lothar Anselm Freiherr von Gebsattel ergreift feierlich Besitz

  • von der Metropolitankirche Zu Unserer Lieben Frau,
  • von seinem Erzbistum, aber auch
  • von seiner Erzbischöflichen Residenz, dem Palais Holnstein. 
15. November 1918
Kurt Eisners Regierungsprogramm

München * Die von der Regierung des Volksstaates Bayern veröffentlichte Kundgebung trägt unverkennbar die schwärmerisch-idealistische Handschrift von Kurt Eisner.

Der Aufruf „An das bayerische Volk“ mit seinen konkreten Hinweisen wird von den Zeitgenossen „wegen der realistischen Zustandsbeschreibung und der Ausgewogenheit der darin angekündigten Maßnahmen“ als offizielles Regierungsprogramm verstanden und findet selbst bei der bürgerlichen Presse positive Aufnahme.

Darin wird einerseits

  • die volle Freiheit der Religionsgesellschaften und die Ausübung ihres Kultus gewährleistet.
  • Andererseits fordert Eisner die gleiche Freiheit für die Schule wie für die Kirche.
  • Ein neues Volksschulgesetz mit fachmännischer Schulaufsicht wird darin angekündigt.
  • Das bedeutet die Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht und damit die Ausschaltung des bisherigen starken kirchlichen Einflusses auf das Schulwesen.

Neu stellen sich auch die Fragen

  • der staatlichen Alimentierung,
  • der steuerlichen Behandlung und
  • dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Kirche sowie
  • der Besetzung der Bischofsstühle und der Pfarreien.