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1899
Kampf gegen den Unterschank

München * Beschwerden über schlecht eingeschenkte Masskrüge häufen sich. Unter Wirten gilt noch der Ausspruch: „Was den Schaum betrifft, so rechnen wir den als Bier!“ Damit besteht ein Teil des bezahlten Liters häufig nur aus Schaum. Besonders bei undurchsichtigen Steinzeugkrügen lässt sich die tatsächliche Biermenge nur schwer kontrollieren. 

Als Gegenbewegung gründet sich 1899 der „Verband zur Bekämpfung betrügerischen Einschenkens e. V. Sitz München“. Er fordert, den Abstand zwischen Eichstrich und Krugrand von einem auf drei Zentimeter zu vergrößern. So bleibt über der vorgeschriebenen Flüssigkeitsmenge genügend Platz für die Schaumkrone. Das Schankpersonal kann sich damit nicht länger darauf berufen, frisch gezapftes Bier lasse sich bei nur einem Zentimeter Abstand zum Rand nicht ordnungsgemäß einschenken. Der Grundsatz lautet: Der Schaum gehört über den Eichstrich – und darf fehlendes Bier nicht ersetzen. 

Der Verein besteht heute als „Verein gegen betrügerisches Einschenken“ fort. 

1910
Ein Schankkellner wird wegen schlechten Einschenkens verurteilt

München * Ein Münchner Richter spricht sechs „Schankkellner“ mit dem Hinweis frei, dass dem hiesigen Publikum das schlechte Einschenken ohnehin bekannt sei, und „Auswärtige werden es wohl bald erfahren“.

Auf Einspruch des Staatsanwalts gibt es später aber doch noch eine Strafe. Sonst hätte nämlich der Verteidiger recht behalten, der argumentiert hatte, Bier sei nichts anderes als eine Mischung von Flüssigkeit und Schaum. „Wenn also diese Mischung einschließlich des Schaumes den Eichstrich erreicht, so bleibt an der einwandfreien Füllung des Trinkgefässes kein Zweifel“.