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25. April 1811
Staatliche Festsetzung des Bierpreises

München * König Max I. Joseph erlässt eine Verordnung über die künftige Regulierung des Biersatzes im Königreich Bayern. Das sogenannte Bierregulativ ist somit eine königliche Verordnung und kein vom Landtag verabschiedetes Gesetz. 

Bis zur Aufhebung des Bierregulativs im Jahr 1865 bestimmen die Obrigkeit und die Regierung maßgeblich über den bayerischen Bierpreis. Dieser richtet sich daher nicht nach den Grundsätzen des freien Marktes und kann auch von den Brauern nicht eigenständig festgesetzt werden. 

6. Mai 1844
Die Brauer unterzeichnen das Friedensprotokoll

München * Einen Tag nach der Rücknahme der Preiserhöhung unterzeichnen die Münchner Brauer das sogenannte Friedensprotokoll. Darin heißt es: „Die versammelten Bierbrauer beschließen durch Stimmen-Mehrheit, daß der gegenwärtige Biersatz von 6 Kreuzer 2 Pfennigen für den Zeitraum von heute bis zum 16. Juli des Jahres auf 6 Kreuzer mit Einschluss des Lokal-Malzaufschlages und Schankpreises herabgesetzt werden solle.“ Damit sinkt der Bierpreis befristet bis zum 16. Juli 1844 von sechs Kreuzern und zwei Pfennigen auf sechs Kreuzer je Mass. Der Lokalmalzaufschlag und der Schankpreis sind darin bereits enthalten.