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14. Oktober 1307
Die französische Krone macht die Vorwürfe gegen die Templer öffentlich 

Paris * Einen Tag nach den Massenverhaftungen lässt König Philipp IV. die Anschuldigungen gegen den Templerorden öffentlich verbreiten. Sein Berater Guillaume de Nogaret erläutert die Vorwürfe vor einer Versammlung von Geistlichen und Theologen. Damit soll das königliche Vorgehen als notwendiger Schutz des christlichen Glaubens erscheinen. 

Den Ordensbrüdern werden Ketzerei, die Verleugnung Christi, die Schändung des Kreuzes und angeblich obszöne Aufnahmezeremonien vorgeworfen. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen, damals unter dem Begriff „Sodomie“ verfolgt, sowie wegen der Verehrung von Götzenbildern. 

Die öffentliche Darstellung behandelt die Beschuldigungen bereits als erwiesene Verbrechen. Die Verhöre beginnen in Paris jedoch erst am 19. Oktober unter Leitung des dominikanischen Inquisitors Guillaume de Paris, auch Guillaume Imbert genannt. Haft, Drohungen und Folter führen zu zahlreichen Geständnissen, mit denen die Anklage gestützt wird. Wegen ihrer Entstehungsbedingungen sind diese Aussagen keine verlässlichen Belege für die behaupteten Praktiken.

24. Oktober 1307
Jacques de Molay legt im Pariser Verhör ein Geständnis ab 

Paris * Der gefangene Großmeister des Templerordens, Jacques de Molay, wird im Pariser Temple vom Inquisitor Guillaume de Paris verhört. Laut Protokoll erklärt er, bei seiner Aufnahme in den Orden vor mehr als vierzig Jahren aufgefordert worden zu sein, Christus zu verleugnen und auf ein Kreuz zu spucken. Er gesteht die Verleugnung, betont jedoch, nur auf den Boden gespuckt zu haben. 

Molay bestätigt damit einzelne Anschuldigungen gegen den Orden, keineswegs aber den gesamten Katalog der behaupteten Vergehen. Sein Geständnis erhält wegen seiner Stellung als Großmeister besonderes Gewicht. Am folgenden Tag wiederholt er es vor einer Versammlung von Geistlichen und Angehörigen der Pariser Universität. 

Die Verhöre finden unter den Bedingungen königlicher Gefangenschaft statt. Gegen zahlreiche Templer werden Drohungen und Folter eingesetzt. Die so gewonnenen Aussagen dienen zur Stützung der Anklage, lassen jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf tatsächliche Ordenspraktiken zu. Molay widerruft sein Geständnis später. 

27. Oktober 1307
Clemens V. protestiert gegen das königliche Vorgehen gegen die Templer 

Poitiers * Papst Clemens V. protestiert in einem Schreiben an König Philipp IV. gegen die eigenmächtige Verhaftung der Templer. Da der Orden unmittelbar dem Papst untersteht, betrachtet Clemens den königlichen Zugriff als Verletzung seiner Zuständigkeit und der Rechte der römischen Kirche. 

Sein Protest richtet sich auch gegen die angewandte Folter und die Einziehung des Ordensvermögens. Der Papst beansprucht die Kontrolle über die Untersuchung und verlangt, dass die Gefangenen und ihre Güter seiner Verfügung übergeben werden. Damit tritt der Konflikt zwischen französischer Krone und Papsttum über die Führung des Verfahrens offen hervor. 

16. Oktober 1311
Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben

Vienne * Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben. Gleichzeitig entscheidet das Konzil aber auch, dass die Templer der ihnen vorgeworfenen Häresie und Blasphemie nicht überführt sind. Bis dahin geht der König rücksichtslos gegen die Templer vor. Geständnisse werden durch die Folter erzwungen und der Widerruf durch Verbrennen geahndet. Trotzdem sterben viele Templer lieber im Feuer, als ihren Widerruf zurückzuziehen.

Februar 1928
Rassistische Proteste gegen Josephine Baker 

Wien * Bereits die Ankündigung eines Auftritts von Josephine Baker im Wiener Ronacher löst eine rassistisch und moralisch aufgeladene Protestkampagne aus. Konservative und katholische Kreise organisieren Kundgebungen und Gottesdienste gegen die Künstlerin und warnen: „Der schwarze Teufel kommt“. Rassistische Plakate und Zeitungsberichte sprechen vom „Negerskandal“ und dämonisieren Baker. Auch die Wiener NSDAP fordert wegen ihrer angeblich „obszönen“ Darbietungen ein Auftrittsverbot. 

Die Auseinandersetzung erreicht den österreichischen Nationalrat. Der christlichsoziale Abgeordnete Anton Jerzabek bezeichnet Bakers Tanz als Gefahr für die öffentliche Moral und verlangt mit dem Worten „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen“ ein Verbot. Der liberale Abgeordnete Adalbert Graf Sternberg verteidigt dagegen die künstlerische Freiheit und weist darauf hin, dass der Mensch nach christlichem Verständnis von Gott nackt erschaffen worden sei. „Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“ Die angekündigte Revue darf im Ronacher schließlich nicht stattfinden.