Herzogliche Brauvorschriften münden in das Reinheitsgebot
Ingolstadt * Die herzoglichen Brauvorschriften von 1487 und 1493 dienen als Vorbilder für das Baierische Reinheitsgebot vom 23. April 1516. Mit der neuen Landesordnung gelten einheitliche Regeln für die Bierherstellung im wiedervereinigten Herzogtum Baiern.
Die klaren Vorgaben stellen hohe Anforderungen an die baierischen Brauer. Sie sollen die Qualität des Bieres sichern und das Vertrauen der Bevölkerung in das Getränk stärken. Zugleich spiegeln die Vorschriften ein verbreitetes Misstrauen gegenüber dem Lebensmittelgewerbe wider. Besonders den Brauern unterstellt man eine große Experimentierfreude bei der Verwendung unterschiedlicher Zutaten.
Die Braugesetze dienen dem Verbraucherschutz, verfolgen aber auch wirtschaftliche Ziele. Einheitliche Qualitätsstandards verbessern die Konkurrenzfähigkeit des Bieres. Im Laufe des 16. Jahrhunderts gewinnt es gegenüber dem Wein zunehmend an Bedeutung und entwickelt sich schließlich zum vorherrschenden Volksgetränk.