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1544
Baiern kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers

München - Herzogtum Baiern * Im Herzogtum Baiern orientiert man sich vorläufig noch an dem Strafrechtskommentar des Andreas Perneder. Diese ist für die Strafrechtspraxis im Herzogtum wichtiger als die von Kaiser Carl V. im Jahr 1532 erlassene Constitutio Criminalis Carolina.  

Der baierische Kommentar kennt nur die Strafbarkeit des Schadenszaubers. Den sonstigen Aberglauben, insbesondere die weiße Magie, hält Perneder dagegen nicht für strafbar. 

1563
Der Jesuiten Petrus Canisius predigt die Hexenverfolgungen

München * Petrus Canisius, der wortgewaltige jesuitische Ordensprovinzial für Oberdeutschland, schreibt: „Überall bestraft man die Hexen, welche merkwürdig sich mehren.  Ihre Freveltaten sind entsetzlich. [...]  Man sah früher in Deutschland niemals die Leute so sehr dem Teufel ergeben und verschrieben. [...]  Sie schaffen viele durch ihre Teufelskünste aus der Welt und erregen Stürme und bringen furchtbares Unheil über Landleute und andere Christen. Nichts scheint gesichert zu sein gegen ihre entsetzlichen Künste und Kräfte“.

Ohne jeden Zweifel an der Existenz der Hexenverbrechen oder Kritik an den angewandten ungesetzlichen Inquistitionsverfahren, das gegen alle strafprozessrechtlichen Bestimmungen der „Carolina“ verstößt, predigt er im Augsburger Dom über die in Wiesensteig und im schwäbischen Raum stattfindenden Hexenverfolgungen.

Die juristischen und medizinischen Einwände interessieren den Jesuiten nicht. Für ihn steht die Theologie weit über der Jurisprudenz. 

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

1712
Die kurbaierischen Prinzen werden nach Graz verlegt 

Klagenfurt - Graz - München * Kaiser Carl VI. lässt die vier seit 1706 in Klagenfurt untergebrachten Söhne Kurfürst Max Emanuels nach Graz verlegen: Carl Albrecht, Philipp Moritz, Ferdinand Maria Innozenz und Clemens August. Auch ihr jüngerer Bruder Johann Theodor wird aus München dorthin gebracht. Die Prinzen erhalten in Graz einen eigenen Hofstaat und bleiben unter kaiserlicher Aufsicht. Ihre Schwester Maria Anna Karoline bleibt in München; der jüngste Bruder Maximilian Emanuel Thomas ist bereits 1709 gestorben. 

10. April 1715
Max Emanuel kehrt still nach München zurück 

München * Kurfürst Max Emanuel zieht mit Therese Kunigunde und ihren Kindern nachts um 23 Uhr durch das Neuhauser Tor in die Residenzstadt ein. Freudenbezeugungen sind zuvor verboten worden. Nach den Jahren des Exils bleibt die Ankunft ohne öffentliche Feier. Ein festlicher Einzug folgt erst am 11. Juli 1715.