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1496
Erste Erwähnung des späteren Zengerbräu

München-Graggenau * Im Steuerbuch des Jahres 1496 erscheint in der Burgstraße 16 [A], dem späteren Zengerbräu, erstmals ein „Streicher Prew“. Er entrichtet lediglich einen geringen Steuerbetrag von sechs Schillingen. 

In den folgenden Jahren wechseln die Besitz- und Eigentumsverhältnisse mehrfach und entwickeln sich zu einer nur schwer nachvollziehbaren Abfolge verschiedener Besitzer und Eigentümer.

30. Oktober 1810
Luigi Tambosi pachtet das Kaffeehaus an der Hofgartenmauer

München-Graggenau * Die Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine verpachtet das Kaffeehaus an der Hofgartenmauer vor der Reitschule für 1.400 Gulden jährlichen Pachtschilling an den Italiener Luigi Tambosi.

Der bisherige Kaffeehaus-Besitzer Johann Nepomuk Schuster konnte zuvor die Zinsen für das von der Kurfürstin-Witwe geliehene Geld nicht mehr bezahlen. 

30. Oktober 1918
Schiffsbesatzungen verweigern die Ausfahrt

Wilhelmshaven * Auf der Schilling-Reede vor Wilhelmshaven kommt es zu einer dramatischen Kraftprobe zwischen Matrosen und Seeoffizieren. Die Besatzungen der „Thüringen“ und der „Helgoland“ verweigern die Ausfahrt. Plötzlich stehen sich meuternde und nicht-meuternde Schiffe in nächster Nähe gegenüber und richten die riesigen Kanonen gegeneinander. Die Meuterer geben auf - die Offiziere haben gesiegt.

Die Meuterer siegen jedoch insofern, als die Admirale den Flottenvorstoß gegen Großbritannien abblasen, da mit einer derart „unzuverlässigen Mannschaft“ so ein Unternehmen nicht mehr geschlagen werden kann. Die bei Wilhelmshaven versammelte Flotte wird aufgeteilt und in verschiedene Häfen geschickt. Das Dritte Geschwader bringt die rund eintausend verhafteten aufständischen Matrosen nach Kiel ins Militärgefängnis. 

21. Januar 1959
Eintragung der Marke „Chillup“

München-Isarvorstadt * Die Wort-Bild-Marke „Chillup“ wird unter der Nummer 721319 als Warenzeichen für „Spezial-Soße“ in die Zeichenrolle des Deutschen Patentamts eingetragen. Herta Heuwer spricht häufig von einem Patent. Tatsächlich ist jedoch nicht das Rezept geschützt, sondern die Bezeichnung „Chillup“ als Marke. Ein Patent auf die Rezeptur hätte zudem die Offenlegung ihrer genauen Zusammensetzung vorausgesetzt. 

Das Rezept bleibt geheim. Nach eigener Darstellung vernichtet Heuwer die schriftlichen Aufzeichnungen bereits Jahre vor ihrem Tod. Auch ein Lebensmittelunternehmen soll sich vergeblich um die Rezeptur und die Markenrechte bemühen.