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12. März 1729
Graf Max Cajetan von Törring-Seefeld erbt die Hofmark Haidhausen

München * Die Gräfin Anna Maria Katharina von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn stirbt. Sie wird in der Gruft der Münchener Damenstiftskirche begraben, wo man ihr „auf das Grab selbsten eine weiße Steinplatten“ errichtet.

  • Ihr Palais hat sie ihrem jüngeren Sohn aus erster Ehe, Philipp Josef von Törring-Seefeld, vermacht,  
  • die Hofmark Haidhausen erhält Max Cajetan Graf von Törring-Seefeld.
14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

Nach dem 30. Januar 1933
Mit dem Nationalsozialismus kommt das Eheverbot für Lehrerinnen zurück

Deutsches Reich * Mit dem Nationalsozialismus kommen die alten, stockkonservativen Töne wieder zurück. Die NS-Machthaber entlassen alle verheirateten Lehrerinnen und kürzen den verbliebenen das Gehalt um zehn Prozent. 

Die Meinung, „die deutsche Mutter gehört zu den Kindern nach Hause“, ändert sich programmatisch erst wieder, nachdem die Lehrer zum Kriegsdienst eingezogen worden sind. Nun darf die Frau wieder einmal ihren Mann stehen.