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2000
-15 Chronik 2026
14. Juli 1790
Dank- und Huldigungsadresse der Bürgerschaft an den Kurfürsten

München * Um den immer lauter werdenden Klagen über den „Missbrauch der Fürstenmacht“ und die „Missachtung der Bürgersorgen“ die Wirkung zu nehmen, tritt Benjamin Thompson die Flucht nach vorne an. Er organisiert für den ersten Jahrestag des Sturmes auf die Bastille eine öffentliche Dank- und Huldigungsadresse an den Kurfürsten.  

Zu diesem Zwecke lässt er eine Druckschrift vorbereiten, die im Namen anonymer Bürger - in einer äußerst unterwürfigen Formulierung - die Reformmaßnahmen des vergangenen Jahres preisen und Kurfürst Carl Theodor als „Quelle aller wahrhaft bürgerlichen Glückseligkeit“ hervorhebt. Damit verletzt der Amerikaner die „magistratische Alleinvertretungskompetenz in Angelegenheiten der Bürgerschaft“.  

Der Magistrat, den man bei der Formulierung der Adresse übergangen hat, sieht sich in seiner verfassungsrechtlichen Position als Sprecher der Bürger verletzt und distanziert sich von dem ganzen Vorgang. 

21. Juli 1790
Gegen die Danksagung der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten

München * Der Rat der Stadt befasst sich mit der gedruckten Danksagung der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten. Der Magistrat verwehrt sich in keinster Weise gegen einen Dank für die neue Armeneinrichtung oder die Militärakademie, lehnt aber eine generelle Danksagung ab. Außerdem sollte die Danksagung aus eigenem Antrieb erfolgen und nicht „durch einen besonderen Auftrag“

27. Juli 1790
Die Huldigungsadresse der Münchner Bürgerschaft wird veröffentlicht

München * Die vermutlich von Sir Benjamin Thompson verfasste - aber anonym unter dem Datum vom 14. Juli 1790 erschienene - allgemeine „Dank- und Huldigungsadresse der Münchner Bürgerschaft“ an den Kurfürsten, kommt in der Stadt in Umlauf.  

Außerdem sieht sich der Magistrat mit einer weiteren von Thompson veranlassten Druckschrift konfrontiert, in der er den „Undank“ der Stadträte anprangert. 

28. Juli 1790
Der Magistrat greift die verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn an

München * Der Magistrat, den man bei der Formulierung der „allgemeinen Dank- und Huldigungsadresse der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten“ übergangen hat, sieht sich in seiner verfassungsrechtlichen Position als Sprecher der Bürger verletzt und distanziert sich von dem ganzen Vorgang.

Der Magistrat verbreitet eine Rechtfertigungsschrift, in welcher er die Intrige Sir Benjamin Thompsons aufdeckt und eine „Verbindung zwischen einer verfehlten Regierungspolitik und den revolutionären Vorgängen in Frankreich“ herstellt. 

31. Juli 1790
Kurfürst Carl Theodor setzt den Magistrat ab

München * Kurfürst Carl Theodor empfindet die Rechtfertigungsschrift des Magistrats vom 28. Juli und die darin enthaltenen Angriffe auf die „verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn“ als Majestätsbeleidigung und Hochverrat. Er lässt ein Exempel statuieren, den gesamten Inneren- und Äußeren Rat vor eine kurfürstliche Spezialkommission bringen und einzeln verhören. Bis zur nächsten Stadtratswahl überträgt er die Geschäfte einer kurfürstlichen Stadtadministrationskommission. 

22. Dezember 1790
Kurfürst Carl Theodor verweigert die Bestätigung der Wahlmänner

München * Bei der turnusmäßig vorgenommenen Neuwahl der Stadträte verweigert Kurfürst Carl Theodor die Bestätigung der Wahlmänner und überträgt bis auf Weiteres die Führung der magistratischen Geschäfte einer landesherrlichen Kommission. Die Verfasser der Flugschrift werden lebenslang von den Ratsgeschäften ausgeschlossen. 

21. Mai 1791
Auf den Knien Abbitte leisten

München * Die Verfasser der Rechtfertigungsschrift des Magistrats vom 28. Juli 1790 werden lebenslang von den Ratsgeschäften ausgeschlossen. Die übrigen an der Aktion Beteiligten müssen in der Herzog-Maxburg - wie gewöhnliche Verbrecher - vor dem Porträt des Kurfürsten auf den Knien Abbitte für ihr Vorgehen leisten. Das gilt als ungeheure Schmach und stellt einen Tiefpunkt in der Geschichte des städtischen Ratsgremiums dar.