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24. Juli 1589
Alle bösen Leute und Unholden sollen umgehend verhaftet werden

München - Schongau * Herzog Ferdinand befiehlt seinem Landrichter, alle bösen Leute und Unholden, denen er habhaft werden kann, umgehend zu verhaften. Ihre Wohnungen sollen nach Salben, Amuletten, wächsernen und durchstochenen Bildern, menschliche Knochen und ähnlichen Zaubermitteln durchsucht werden. Benennen die Angeklagten freiwillig Mitschuldige, soll man ihnen einen Straferlass versprechen.

Den Grund dafür, weshalb der böse Feind an Macht gewonnen hat, sieht der Herzog im Zusammenhang mit dem sündhaften Leben der Untertanen. Nur deshalb lässt Gott dem Teufel und seinen Werkzeugen freie Hand. Die Pfarrer und Prediger im Landgericht Schongau sollen deshalb das Volk zur Buße und Besserung des Lebens ermahnen.  

Herzog Ferdinand fordert zur Unterstützung der unerfahrenen baierischen Hexenjäger den darin geschulten Nachrichter von Biberach an. Er soll die Verdächtigten auf Hexenmale untersuchen. „Dann wir gesinet, auf alle in Schwung geende und wachsende hochsträfliche Laster, sonderlich das ungeheur Unholdwerckh ernstliche Inquisition und Straf furnemmen“

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

Februar 1600
Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg

Altmannstein * Die Familie Pämb lebt beim Kleinbauern Ulrich Schölz bei Riedenburg. Da taucht der Amtmann von Altmannstein auf und verhaftet die komplette Familie bis auf den inzwischen zehnjährigen Hansel, der bei den Bauersleuten zurückbleibt. Ein verurteilter, inzwischen in Wörth an der Isar hingerichteter Dieb namens Geindl hat die beiden Pämb-Brüder Michael und Gumpprecht als angebliche Komplizen angeschwärzt.

Schnell kann der wahre Hintergrund aufgeklärt werden. Geindl und Michael Pämb haben sich einmal geschlägert, wobei Geindl unterlegen ist. Wutentbrannt hat der Dieb danach geschworen, er werde es den Pämbs schon noch heimzahlen.

Der Amtmann sieht ein, dass die Denunziation wohl nur ein Racheakt gewesen war, schickte das Protokoll nach München und wartet auf die Nachricht, dass die Familie freizulassen sei. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

26. Mai 1608
Schadenszauber und Hexerei auch in Donauwörth

Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.

Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

1. März 1627
Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt. Sie wurde aufgrund von 16 Denunziationen gefangen genommen und „gütlich und peinlich vernommen“. 20 Tage hält sie den Qualen einer extrem grausamen und sich immer steigernden Folterprozedur stand, erst dann ist die selbstbewusste Frau gebrochen.

Sie gesteht schließlich alles, was man ihr vorsagt: „Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem ‚bösen Feind‘, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren“. Außerdem nennt sie noch 34 Gespielinnenan denen sich die fürstbischöflichen Kommissare im Anschluss ebenfalls vergehen. 

Ab 1629
Wemding ist erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung

Wemding * Im Kurfürstentum Baiern ist Wemding von 1629 bis 1630 erneut das Zentrum einer Hexenverfolgung. Die baierische Enklave liegt auf fränkischem Gebiet und ist umgeben von den Auswirkungen der dortigen Hexenverfolgungen.

Denunziation aus dem Herzogtum Pfalz-Neuburg und der Grafschaft Oettingen führen auch hier zu einer neuen Verfolgungswelle - trotz der gemachten schlechten Erfahrungen. Vierzig Personen werden Opfer des Hexenwahns. 

2. Mai 1919
Eine Denunziationswelle setzt ein

München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.

Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen.