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16. Oktober 2026
Keine europaweite Ausschreibung für Wiesn-Standplätze 

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt in letzter Instanz das Zulassungsverfahren der Stadt München für das Oktoberfest. Es weist die Beschwerde eines ehemaligen Wiesnwirtes zurück, dessen Unternehmen eine europaweite Ausschreibung der Standplätze nach europäischem Vergaberecht gefordert hatte. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Zulassung zum Oktoberfest keine Dienstleistungskonzession dar: Die Stadt vergibt keinen Auftrag zur Erbringung einer eigenen Leistung, sondern lässt Betriebe zu einer öffentlichen Einrichtung beziehungsweise Veranstaltung zu. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vom Mai 2026. Der Beschluss ist rechtskräftig. 

Oberbürgermeister Dominik Krause und Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Dr. Christian Scharpf begrüßen die Entscheidung als Sicherung des bewährten Zulassungsverfahrens und des münchnerisch-bayerischen Charakters des Oktoberfests.