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1843
Grenzen zwischen künstlerischem und mehr unterhaltendem Theater

London * Der Theatre Regulation Act definiert die Grenzen zwischen künstlerischem und mehr unterhaltendem Theater. Es gibt daraufhin nur mehr zwei große Theater in London, die für dramatische Aufführungen zugelassen sind.

Die kleinen Bühnen dürfen keine vollständigen Dramen mehr anbieten und müssten dadurch auf die „Randgebiete der theatralischen Kommunikation“ zurückgreifen.

1856
Die Schweiger-Theater als lästige Konkurrenz des Hoftheaters

München-Au - München-Isarvorstadt * Wegen des großen Erfolgs der Schweiger-Theater bei allen Bevölkerungsgruppen bittet Hoftheaterintendant Franz Dinglstedt das Innenministerium, das Interesse seines Hoftheaters gegen die lästige Konkurrenz aus der Vorstadt zu schützen. So kommt es zum Aufführungsverbot klassischer Dramen.

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
3. Oktober 1899
Die Pläne für das Prinzregententheater werden bekannt 

München-Bogenhausen * Die „Münchener Neuesten Nachrichten“ melden, dass Prinzregent Luitpold die Benennung des geplanten Theaters nach ihm genehmigt. An der Äußeren Prinzregentenstraße soll ein Haus nach Bayreuther Vorbild entstehen: mit ansteigendem Zuschauerraum und verdecktem Orchester. Vorgesehen sind klassische Schauspiele und Musikdramen Richard Wagners. Die Zeitung betont zugleich, das Programm solle den Bayreuther Festspielen keine Konkurrenz machen.