Der Entsorgungsnachweis wird Pflicht
Bonn * Mit der vierten Novelle des Atomgesetzes werden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, Vorsorge für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente zu treffen. Sie müssen künftig nachweisen, wie die Brennelemente wiederaufgearbeitet oder anderweitig sicher entsorgt werden sollen.