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8. Juli 1506
Das Primogeniturgesetz legt die Unteilbarkeit Baierns fest

München * Im sogenannten „Primogeniturgesetz“ legt Herzog Albrecht IV. die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen soll. Für die nachgeborenen Söhne müssen die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen. 

Als sich Baiern während der Gegenreformation nicht nur eindeutig zur katholischen Sache bekennt, sondern auch mit allen Mitteln dafür eintritt, bieten sich zur standesgemäßen Versorgung die kirchlichen Pfründe für eine Sekundogenitur geradezu an. 

Gleichzeitig kann damit Baierns politischer Einflussbereich erheblich vergrößert werden. Das Ziel der baierischen Kirchenpolitik ist der zur Kaiserwahl wichtige Kölner Erzbischofsstuhl und - mit ihm verbunden - möglichst viele Bischofsstühle zwischen Hildesheim und Lüttich, aber auch in Freising und Regensburg. 

Um 1619
Herzog Wilhelm V. will in der Au ein Gebetshaus erbauen

Au * In der Hofmark Neudeck will Herzog Wilhelm V. ein angemessenes Gebetshaus erbauen lassen. Da er über kein Geld zum Kirchenbau verfügt, erinnert er sich an das Gelübde seines Vaters, der eine Kirche bauen lassen wollte, wenn sein erstgeborener Sohn Carl zur Taufe käme. Diese herzzerreißende Geschichte bildet die Grundlage für die notwendige Sammlung. Herzog Wilhelm V. sucht damit honorige Spender und lässt „ein Kürchlein aufbauen und zwar durch hilff frommer und gottseliger Christen“.

26. Mai 1679
Kurfürst Ferdinand Maria stirbt in Schleißheim

Schleißheim • Kurfürst Ferdinand Maria stirbt in Schloss Schleißheim im Alter von 42 Jahren. Er wird in der Fürstengruft der Theatinerkirche - neben seiner Ehefrau Henriette Adelaide - beigesetzt.

Sein Nachfolger auf dem Thron wird sein erstgeborener Sohn Max Emanuel, der aber aufgrund seiner noch nicht erreichten Volljährigkeit noch bis zu seinem 18. Geburtstag [11. Juli 1680] von seinem Onkel Maximilian Philipp Hieronymus bevormundet wird.