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1790
München und die Au bündeln ihre Armenfürsorge 

München - Au * Die Münchner und die Auer Armenpflegschaft werden vereinigt. Die dauerhaft unzureichenden Mittel der Auer Gemeindekasse reichen für die Unterstützung der Bedürftigen nicht aus. Die Zusammenlegung soll ihre Versorgung gemeinsam mit München sichern. Die Neuordnung fällt in die Zeit der Armenfürsorgereformen unter Kurfürst Carl Theodor und Benjamin Thompson, dem späteren Grafen Rumford. Unterstützung für Arbeitsunfähige und Beschäftigung für Arbeitsfähige sollen das Betteln ersetzen. 

Hier wird der Vorteil des Herbergseigentums ersichtlich, da die Herberge in Notzeiten ein veräußefliches Kapital darstellen. 

1805
Zwischen Fürsorge und Zwang

München-Angerviertel * Auf Veranlassung des General-Schul- und Studiendirektors wird im Münchner Beschäftigungshaus am Anger eine Armen- und Spinnschule eingerichtet. Anlass hierfür ist die Befürchtung der Schulbehörden, „dass die Sittenlosigkeit der im Beschäftigungshause auf dem Anger arbeitenden Kinder sehr zunehme, und dass die Hauptquelle davon die Gesellschaft schlechter Weibspersonen sei, an derer Seite die ersteren arbeiten müssen“. 

Die Schule richtet sich an Kinder armer Familien, deren Eltern von der Stadt München unterstützt werden. Für diese Kinder ist die Teilnahme am Elementar- und Industrieunterricht verpflichtend. Die Einrichtung soll auf ihre besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände eingehen und ihnen Bildung sowie praktische Fertigkeiten vermitteln. Verweigern die Eltern den Schulbesuch ihrer Kinder, kann ihnen die städtische Unterstützung entzogen werden. Kinder aus wohlhabenden Familien sind von diesem Unterricht ausdrücklich ausgeschlossen. 

Zum Lehrplan gehören die Fächer Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion. Ergänzt wird der Unterricht durch praktische Ausbildung in handwerklichen Tätigkeiten wie Spinnen, Nähen und Stricken. Die Schule verbindet damit schulische Bildung mit dem Ziel, die Kinder auf ein arbeitsames und selbstständiges Leben vorzubereiten.

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

Suchbegriffe: Kinderarbeit, Fabrikkinder
1859
Johann Georg Landes gründet die Landes Maschinen- und Kesselfabrik

München-Haidhausen * Johann Georg Landes gründet die J. G. Landes Maschinen- und Kesselfabrik, Eisen- und Metallgießerei. Die Firma stellt Erzeugnisse des Maschinenbaues her und spezialisiert sich später auf Wasserturbinen, Schleusen- und Wehranlagen. Das Unternehmen ist bis zum Zweiten Weltkrieg tätig.

Johann Georg Landes richtete „aus Fürsorge um das Wohl ihrer Arbeiter“ eine firmeneigene Betriebskrankenkasse ein. Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach der Lohngruppe. Um das Leistungsrisiko zu vermindern, knüpfen die Kassen oft die Auszahlung von Krankengeld an gewisse Bedingungen.

In der Satzung des Krankenvereins der Maschinenfabrik J. G. Landes heißt es: „Auf Unterstützung hat aber kein Mitglied Anspruch, so lange dasselbe wirklich Arbeit verrichtet, nur Medizin gebraucht, oder sich Krankheit und Arbeitsunfähigkeit durch Exzeß, Rauferei oder unordentlichen Lebenswandel [durch übermäßiges Trinken oder syphilitische Krankheiten] zugezogen hat.“

7. August 1914
Wenig bemittelten Soldatenfrauen und Kinder werden unterstützt

München * Bürgermeister Dr. Wilhelm von Borscht gibt bekannt, dass die Fürsorge für die wenig bemittelten Soldatenfrauen und deren Kinder durch einen städtischen Wohlfahrtsausschuss in Zusammenarbeit mit karitativen Vereinen und Einrichtungen geregelt werden würde.  

Für die Familienangehörigen von eingezogenen städtischen Mitarbeiter bezahlte die Stadt 60 Prozent des zuletzt bezogenen Wochenlohns für die Ehefrau, für jedes Kind unter 15 Jahren zusätzlich 5 Prozent. Der Höchstsatz darf aber 80 Prozent nicht überschreiten. 

26. Oktober 1918
König-Ludwig-Kreuz für Liesl Karlstadt 

München * Liesl Karlstadt, mit bürgerlichem Namen Elisabeth Wellano, erhält das König-Ludwig-Kreuz für ihren Einsatz zugunsten des Roten Kreuzes. In der zeitgenössischen Mitteilung wird die Geehrte als „Frl. Elise Wellano, gen. Liesl Karlstadt, Humoristin“ bezeichnet und ihre „ersprießliche Tätigkeit im Dienste des Roten Kreuzes“ gewürdigt. Gemeinsam mit Karl Valentin tritt sie während des Ersten Weltkriegs bei zahlreichen Weihnachts- und Vereinsfeiern sowie bei Wohltätigkeits-, Lazarett-, Kriegsfürsorge- und Heimkehrerveranstaltungen auf. Mit ihren Darbietungen unterstützt das Künstlerduo die Hilfsarbeit und bietet Verwundeten, Soldaten und deren Angehörigen Ablenkung vom Kriegsalltag. 

2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

7. November 1918
SPD und USPD vereinbaren gemeinsame Forderungen

München * Am Vormittag treffen sich Vertreter von SPD und USPD im Gewerkschaftshaus, um den Ablauf der geplanten Massendemonstration abzustimmen. Sie einigen sich auf einen Katalog mit acht Forderungen: 

  • Sofortige Abdankung des Kaisers und Thronverzicht des Kronprinzen. 
  • Vereidigung des deutschen Heeres auf die Verfassung. 
  • Beseitigung aller Verfassungsbestimmungen, die Freiheit und demokratische Entwicklung behindern. 
  • Entfernung reaktionärer Kräfte aus der politischen Verwaltung und Demokratisierung der Verwaltungsorganisation. 
  • Annahme der Waffenstillstandsbedingungen und Ablehnung einer Fortsetzung des Krieges als „nationale Verteidigung“. 
  • Sicherung geordneter Verhältnisse bei der Abrüstung und Rückführung der Truppen. 
  • Wirksame Garantien für das Beschwerderecht der Soldaten. 
  • Umfassende Unterstützung der Notleidenden, eine Arbeitslosenversicherung und der Achtstundentag. 

Trotz der gemeinsamen Forderungen unterscheiden sich die Vorstellungen über den weiteren Verlauf. Kurt Eisner warnt bei der Besprechung, die Menschen wollten möglicherweise mehr als „eine Art feierlichen Spaziergangs“. 

7. Januar 1919
3 Tote und 8 Verletzte nach einer Arbeitslosen-Demonstration

München-Kreuzviertel * Gegen 15:30 Uhr bewegt sich der Demonstrationszug zum Ministerium für Soziale Fürsorge am Promenadeplatz, wo eine Delegation Minister Hans Unterleitner ihre Forderung nach Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung vorträgt.

Als gegen 17 Uhr noch immer keine Zusagen vorliegen, überrennt die Menge die Wache und stürmt das Gebäude. Nun kann aber - trotz verschiedener Zusagen - die tobende Menge nicht mehr beruhigt werden.

Um 18 Uhr rückt die Militärische Sicherheitswache und die Republikanische Schutztruppe mit scharfer Munition gegen die Demonstranten vor. Drei Tote und acht Schwerverletzte bleiben zurück. 

18. März 1919
Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben

München-Kreuzviertel * Die neue bayerische Regierung wird bekannt gegeben:

  • Ministerpräsident Johannes Hoffmann [SPD] übernimmt das Ministerium des Äußeren sowie das Ministerium für Unterricht und Kultus,
  • Fritz Endres [SPD] wird Justizminister,
  • Martin Segitz [SPD] übernimmt das Ministerium des Inneren,
  • Staatsrat von Merkel übernimmt in Vertretung das Finanzministerium,
  • Heinrich Ritter von Frauendorfer [Parteilos] leitet das Verkehrsministerium,
  • Hans Unterleitner [USPD] steht an der Spitze des Ministeriums für Soziale Fürsorge,
  • Josef Simon [USPD] übernimmt das Ministerium für Handel und Gewerbe,
  • Martin Steiner [Bayerischer Bauernbund] führt das Landwirtschaftsministerium und
  • Ernst Schneppenhorst [SPD] wird Minister für militärische Angelegenheiten.

Dem neuen Ministerrat werden besondere Vollmachten übertragen. Nach der Regierungserklärung des neu gewählten Ministerpräsidenten vertagt sich der Landtag wieder. 

Ministerpräsident Johannes Hoffmann stellt in seiner Regierungserklärung fest, dass für ihn nur ein uneingeschränkter Parlamentarismus als Regierungsform in Frage kommt. Die Soldatenräte werden bald verschwinden, die Arbeiterräte zu Arbeiterkammern umgewandelt werden. Den Räten sollen allenfalls wirtschaftliche, keinesfalls aber politische Bedeutung zukommen. Hoffmann erteilt jeglichen bayerischen Partikularismus-Gedanken eine klare Absage: Denn: Bayern steht fest zum Reich.

Die Koalitionsregierung wird schon deshalb von Anfang an von der revolutionären Arbeiterschaft abgelehnt und kann auch im weiteren Verlauf kein Vertrauen gewinnen, weil sie sich gegen Zugeständnisse in der Rätefrage sperrt und von ihr auch keine ernsthafte Sozialsierungspolitik zu erwarten ist. 

7. April 1919
Die neue Räteregierung wird gebildet

München * In der Räteregierung, also dem Rat der Volksbeauftragten, haben die Schriftsteller Ernst Toller, Gustav Landauer und Erich Mühsam führende Funktionen. Ihre geringe politische Erfahrung betrachten sie nicht als Mangel, da sie den herrschenden Konventionen der Politik ja sowieso ablehnend gegenüberstehen. Deshalb wird die Erste Räterepublik häufig auch abschätzend als Literatenrepublik bezeichnet.

Das oberste Gremium der Räterepublik ist der Revolutionäre Zentralrat. Er ist den Volksbeauftragten übergeordneten. Der Rat der Volksbeauftragten wird jedoch nie zusammentreten.

  • Oberster Repräsentant der Baierischen Räterepublik ist zunächst Ernst Niekisch, der aber bereits nach einem Tag den Vorsitz des Revolutionären Zentralrats niederlegt.
  • Ernst Toller wird ab dem 9. April sein Nachfolger. Toller zählt zum linken Flügel der USPD und ist deren Vorsitzender in München.
  • Das Amt des Volksbeauftragten für Finanzen übernimmt Silvio Gesell,
  • Volksbeauftragter für Volksaufklärung wird der Anarchist Gustav Landauer.
  • Volksbeauftragter für Äußeres wird Dr. Franz Lipp [USPD],
  • Volksbeauftragter für Inneres wird Fritz Soldmann [USPD],
  • Volksbeauftragter für Volkswohlfahrt, das ehemalige Ministerium für Soziale Fürsorge, wird August Hagemeister [USPD],
  • Volksbeauftragter für Justiz wird Konrad Kübler [BBB],
  • Volksbeauftragter für Verkehr wird Gustav Paulukum [USPD],
  • Volksbeauftragter für Land- und Forstwirtschaft wird der bisherige Minister Josef Steiner [BBB],
  • Volksbeauftragter für Volkswirtschaft wird Edgar Jaffé [USPD],
  • Volksbeauftragter für Militär wird Otto Killer [USPD].
  • Kommissar für das Ernährungswesen wird Johann Wutzlhofer [BBB] und
  • Kommissar für das Wohnungswesen wird Dr. Arnold Wadler.

Max Levien wird von von Erich Mühsam für das Amt als Volksbeauftragter für Militär vorgeschlagen, doch dieser sagt ab, da die KPD die Mitarbeit in der Räterepublik ablehnt.

Damit wird weder die SPD noch die KPD bei der Ämterverteilung der Volksbeauftragten berücksichtigt.

Mit der Ausrufung der Räterepublik wird der alte Zentralrat für „erledigt“ erklärt. Gustav Landauer teilt mit: „Der alte Zentralrat existiert nicht mehr“. Auch der Aktionsausschuss existiert nicht mehr, was allerdings nirgends offiziell erwähnt wird.  

Der Bayerische Landtag wird

  • als „unfruchtbares Gebilde des überwundenen bürgerlich-kapitalistischen Zeitalters“ für aufgelöst erklärt und
  • die sofortige Gründung einer Roten Armee angekündigt. 
9. April 1919
Die Rote Armee wird gegründet

München * Der Zentralratsvorsitzende Ernst Toller gründet nach russischem und ungarischem Vorbild eine schlagkräftige Rote Armee.

  • Jeder Angehörige der Roten Armee erhält bei freier Verpflegung, Unterkunft und Kleidung eine Tageslöhnung von 7.- Mark.
  • Verheiratete (Selbstverpfleger) erhalten zusätzlich 7,50 Mark.
  • Eintretende Erwerbslose haben nach dem Austritt aus der Roten Armee Anspruch auf Arbeitslosenfürsorge. 
10. April 1919
Einstellungsbeginn für die Rote Armee

München-Schwabing * Um 10 Uhr beginnt im Städtischen Wehramt an der Winzererstraße die Werbung für die Rote Armee der Räterepublik Baiern. Es melden sich zwar viele Freiwillige, dennoch ist fraglich, ob ein derart zusammen gewürfeltes und mangelhaft ausgerüstetes Heer, das nur wenige Offiziere aufweist, den gut organisierten Reichswehr- und Freikorpstruppen standhalten kann. 

  • Jeder Angehörige der Roten Armee erhält bei freier Verpflegung, Unterkunft und Kleidung eine Tageslöhnung von 7.- Mark.  
  • Verheiratete (Selbstverpfleger) erhalten zusätzlich 7,50 Mark.
  • Eintretende Erwerbslose haben nach dem Austritt aus der Roten Armee Anspruch auf Arbeitslosenfürsorge.