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3. August 1893
Fahrradkarten werden ausgegeben

München * Fahrradkarten werden ausgegeben.

  • Radfahrer müssen am Lenker ein Nummernschild anbringen.
  • Kinder unter dreizehn Jahren dürfen überhaupt nicht radeln,
  • Jugendliche zwischen dreizehn und achtzehn Jahren sowie
  • Frauen dürfen nur dann den Radschein erwerben, wenn der Vater, der Vormund oder der Ehemann bei der Polizei seine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben hat.

Im Nebenraum eines Wirtshauses können sie dann den Betrieb des Fahrzeugs erlernen und sich anschließend einer Prüfung unterziehen.

14. August 1893
In Paris findet die weltweit erste Fahrprüfung statt

Paris * Paris führt mit dem „certificat de capacité“ die weltweit erste verpflichtende Befähigungsprüfung für Kraftfahrer ein. Polizeipräfekt Louis Lépine erlässt eine Verordnung, die erstmals eine amtliche Befähigungsprüfung für Kraftfahrer vorschreibt. Deshalb gilt dieses Datum als Geburtsstunde der Fahrprüfung. Der historische Hintergrund:

  • Automobile waren noch selten, teilten sich die Straßen aber bereits mit Fußgängern, Pferden und Kutschen.
  • Wer im Pariser Polizeibezirk ein Motorfahrzeug führen wollte, benötigte fortan ein „certificat de capacité“, den Vorläufer des Führerscheins.
  • Ein Ingenieur der Bergbauverwaltung prüfte, ob der Bewerber anfahren, lenken und anhalten konnte. Auch grundlegende Kenntnisse zur Behebung technischer Störungen wurden verlangt.
  • Eine moderne Theorieprüfung, Fahrschule oder einheitliche Prüfungsstrecke gab es noch nicht.
  • Zugelassen waren zunächst nur Männer ab 21 Jahren. Frauen erhielten ab 1897 Zugang.
  • Gleichzeitig galten frühe Tempolimits: 12 km/h in Ortschaften und 20 km/h außerhalb.
  • Die Regelung betraf zunächst nur Paris und Umgebung; 1899 wurde das System auf ganz Frankreich ausgeweitet.
Suchbegriffe: Füterschein, Fahrerlaubnis
2. Mai 1927
Karl Valentin absolviert die Fahrschule, macht aber keinen Führerschein

München * Karl Valentin besucht eine Fahrschule zum Erwerb des Führerscheins. Obwohl man ihm bestätigt, dass er „an 13 verschiedenen Tagen eine Gesamtstrecke von 150 km während eines Zeitraumes von im ganzen 8 ¾ Stunden unter Aufsicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen gelenkt hat“, legt er - trotz dreimaliger Aufforderung - die Prüfung nicht ab. 

Suchbegriffe: Fahrschule, Führerschein
Personen: Valentin Karl