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15. Oktober 1918
Wilhelm Dittmann wird aus der Festungshaft entlassen

Berlin * Wilhelm Dittmann, Gründungsmitglied der Unabhängigen Sozialdemokraten - USPD und Aktivist beim Berliner Munitionsarbeiterstreik im Januar 1918, wird aus der Festungshaft entlassen.

Wilhelm Dittmann war am 4. Februar 1918 vom Außerordentlichen Kriegsgericht wegen des versuchten Landesverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt worden. 

5. November 1918
Dem Vorbild der revolutionären Kieler Matrosen folgen

Hamburg * Der eben aus der Haft entlassene und wegen seiner Beteiligung am Berliner Munitionsarbeiterstreik und des versuchten Landesverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilte Wilhelm Dittmann fordert vor einer großen Menschenmenge in Hamburg, dem Vorbild der revolutionären Kieler Matrosen zu folgen.

Er verkündet: „Wir stehen vor entscheidenden Wendungen. Der Krieg hat zur Reife gebracht, was sonst noch Jahrzehnte erfordert hätte. Das Alte stürzt, und das Proletariat sieht sich über Nacht vor die Aufgabe gestellt, die politische Macht zu ergreifen. Alle Kleingeisterei und Angst vor der eigenen Unreife gilt es abzulegen.“ 

16. Juli 1919
Ernst Toller wird zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt

München * Erich Mühsam wird zu fünfzehn Jahre Festungshaft verurteilt.

Im Urteil heißt es: „Mühsam hat sich durch seine Tätigkeit bei Aufmachung der ersten Räterepublik als das treibende Element erwiesen. […] Bei Mühsam ist nicht festgestellt worden, dass seine Handlungsweise aus ehrloser Gesinnung entsprungen ist; so werden ihm auch mildernde Umstände zugebilligt; denn er hat zeitlebens in ehrlicher Überzeugung, wenn auch mit einem an psychopathischen Zustand grenzenden Fanatismus, die Durchführung seiner Ideen verfochten hat.

Die Beweiserhebung aber hat ergeben, dass Mühsam während der ganzen Revolutionszeit einen höchst verderblichen Einfluss auf die an sich erregten Massen in skrupelloser Weise ausgeübt hat. Die Verhängung der Höchststrafe ist daher geboten“. 

Man unterstellt Toller jedoch eine ehrenhafte Gesinnung, was ihm - anders als Eugen Leviné - letztlich das Leben rettet. Er wird zunächst nach Eichstätt überführt. 

17. Januar 1920
Der Eisner-Mörder wird zu lebenslanger Festungshaft begnadigt

München * Der mehrheitlich konservative Ministerrat tritt zu einer Sitzung zusammen, um die Begnadigung des Mörders Graf Anton von Arco auf Valley zu beschließen. Der Beschluss erfolgt in Abwesenheit des Ministerpräsidenten und Eisner-Nachfolgers Johannes Hoffmann, eines königlich-bayerischen Sozialdemokraten, der nicht ohne Unverständnis für die Tat ist. In der Sitzung äußert Justizminister Ernst Müller-Meiningen den aufschlussreichen Satz: „Ich würde mich vor meinen Kindern schämen, einen Mann wie Arco ins Zuchthaus zu schicken.“

Da eine Zuchthausstrafe als die schärfste Haftart angesehen wird, begnadigt man den Grafen Arco zu einer lebenslangen Festungshaft, der komfortabelsten Art des Freiheitsentzugs, die gleichzeitig als ehrenvoll gilt. Bei dieser Begnadigung bezieht man sich ausdrücklich auf die erst am Vortag selbst formulierte Achtungsbezeugung vor dem Mörder eines amtierenden Ministerpräsidenten. Anton Graf von Arco auf Valley tritt als erster Festungshäftling seine Luxushaft in Landsberg am Lech an. 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

1. April 1924
Privilegierte Festungshaft in Landsberg 

Landsberg am Lech * Unmittelbar nach der Urteilsverkündung treten Adolf Hitler, Hermann Kriebel und Friedrich Weber ihre Festungshaft in der Gefangenenanstalt Landsberg am Lech an. Ernst Pöhner kann seinen Haftantritt dagegen bis zum 5. Januar 1925 hinauszögern. 

Die Landsberger Anstalt besitzt keinen Festungscharakter. Ein gesonderter Gefängnistrakt dient jedoch seit 1920 als sogenannte Festungshaftanstalt. Hitler und seine Mitgefangenen werden dort in eigenen Stuben untergebracht und können einen Gemeinschaftsraum nutzen. 

Anstaltsleiter Otto Leybold betrachtet die Putschisten als „nationalhochgesinnte Männer“ und gewährt ihnen einen außerordentlich milden Strafvollzug. Hitler darf weit mehr Besucher empfangen, als die Hausordnung vorsieht, und politische Gespräche teilweise ohne Aufsicht führen. Bis zu seiner Entlassung werden 330 Personen zu ihm vorgelassen. 

Spätestens im Juni 1924 beginnt Hitler auf einer Schreibmaschine mit der Niederschrift eines politischen und autobiografischen Manuskripts, aus dem später der erste Band von „Mein Kampf“ hervorgeht. Die Haft bietet ihm zugleich Gelegenheit, seine politischen Kontakte zu pflegen und seine Stellung innerhalb der zersplitterten völkischen Bewegung zu festigen. 

2. April 1924
Graf Arco und Adolf Hitler lernen sich in der Haft kennen

Landsberg * Während der letzten sechs Wochen seiner Inhaftierung lernt Graf von  Arco einen Neuzugang kennen, der die Haftruhe - wie  auch Graf Arco selbst - zum Niederschreiben seiner Gedanken und Pläne nutzt: Adolf Hitler.

Dieser beginnt in Landsberg mit seinem Werk „Mein Kampf“, in dem er unter anderem den deutschen „Föderalismus“ als Schwächung Deutschlands geißelt. 

13. April 1924
Anton Graf Arco-Valley wird aus der lebenslangen Haft entlassen

Landsberg am Lech * Anton Graf von Arco auf Valley verlässt die Festung Landsberg am Lech - bereits vier Jahre nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Festungshaft - wieder als freier Mann. Er wird wegen Strafunterbrechung entlassen, ohne dass die sonst übliche Bewährungsfrist ausgesprochen wird. Ein lebenslanger Gefängnisaufenthalt war für Arco eh nie ernstlich in Betracht gezogen worden.

Bei seiner Rückkehr nach Schloss Sankt Martin wird der Graf von der Bevölkerung jubelnd empfangen und die farbentragende katholische bayerische Studentenverbindung Rhaetia nimmt im Rahmen einer Festkneipe im Sommer 1925 den entlassenen Mörder in ihren Reihen auf. 

Anton von Arco ist durch seinen Mord am bayerischen Ministerpräsidenten zum Helden der nationalen Rechten aufgestiegen. Dass er dabei von den Leibwächtern schwer verletzt wurde, macht auch noch einen Märtyrer aus ihm.

20. Dezember 1924
Hitlers vorzeitige Entlassung 

Landsberg am Lech * Adolf Hitler wird auf Bewährung aus der Festungshaftanstalt Landsberg entlassen. Von der gegen ihn verhängten fünfjährigen Festungshaft hat er damit weniger als neun Monate verbüßt. Auch Hermann Kriebel kommt an diesem Tag auf Bewährung frei. 

Die vorzeitige Entlassung erfolgt gegen den ausdrücklichen Widerstand der Staatsanwaltschaft und der Münchner Polizeidirektion. Beide warnen, Hitler habe sich keineswegs von seinen staatsgefährdenden Absichten abgewandt. Der ihm wohlgesonnene Anstaltsleiter Otto Leybold bescheinigt ihm dagegen eine gute Führung und behauptet, Hitler sei während der Haft „reifer, ruhiger und überlegter“ geworden. Auf Leybolds Fürsprache wird der Einspruch der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und die Bewährung bewilligt. 

10. Juli 1934
Kardinal Faulhaber traut den Eisner-Mörder

München-Kreuzviertel * Kardinal Michael von Faulhaber traut den Kurt-Eisner-Mörder Anton Graf von Arco auf Valley mit Gabrielle Gräfin von Arco-Zinneberg in der Dreifaltigkeitskirche.

Arco hatte den Gründer des Freistaats Bayern am 21. Februar 1919 hinterrücks ermordet, war zunächst zum Tode verurteilt, aber am nächsten Tag zu lebenslänglicher Festungshaft begnadigt worden. Nach fünf Jahren wurde er aus der Haft entlassen. Anton Graf von Arco auf Valley war durch seine Tat in monarchistischen und konservativen Kreisen hoch angesehen. Deshalb ist es dem Münchner Erzbischof und Kardinal ein persönliches Anliegen, die Trauung durchzuführen.