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28. Februar 1809
Eine einheitliche Mass für Bayern 

München * Durch die territorialen Erweiterungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts wächst Bayern zu einem Königreich aus Regionen mit unterschiedlichen Traditionen und Wirtschaftssystemen zusammen. Besonders unübersichtlich ist das Maßwesen: Schätzungen zufolge bestehen bis zu 93 verschiedene Flüssigkeitsmaße. Zwar heißen sie fast überall „Maß“, doch ihr Inhalt unterscheidet sich erheblich. Im oberfränkischen Lauenstein fasst eine Maß knapp einen halben Liter, im ehemals salzburgischen Laufen dagegen rund 1,6 Liter. 

Diese Unterschiede erschweren Handel, Besteuerung und Preiskontrolle. Am 28. Februar 1809 erlässt König Max I. Joseph auf maßgebliche Initiative seines Reformministers Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas eine Verordnung zur Vereinheitlichung der bayerischen Maße und Gewichte. Als verbindliche Norm für Flüssigkeiten dient künftig die Münchner Maß mit einem Inhalt von rund 1,069 Litern. 

Zur Durchsetzung der neuen Regelung lässt die Regierung kupferne Messzylinder mit dem bayerischen Staatswappen und der Aufschrift „BAIER. MAAS. 1809“ an Landgerichte, Rentämter, Städte und Märkte versenden. Diese sogenannten Muttermaße sind amtliche Vergleichs- und Eichgefäße. Als Trinkgefäße dürfen sie ausdrücklich nicht verwendet werden. Mithilfe der Muttermaße stellen die örtlichen Behörden weitere geprüfte Gefäße her und verbreiten sie in ihren Amtsbezirken. 

Eine allgemeine Eichpflicht für die Trinkkrüge besteht zunächst jedoch nicht. Viele Gäste bringen ihre eigenen Gefäße mit in das Wirtshaus. Neben Holzkannen und Zinngefäßen kommen zunehmend große Krüge aus Steinzeug auf. Um 1820 entwickelt sich daraus die charakteristische Form des bayerischen Masskrugs. 

Die neue Maß setzt sich allmählich im gesamten Königreich durch. Sie vereinheitlicht nicht nur den Ausschank, sondern wird auch zu einem sichtbaren Zeichen für das Zusammenwachsen von Altbayern, Franken und Schwaben. Obwohl die alte Maßeinheit 1872 durch den Liter ersetzt wird, bleibt ihr Name erhalten: Bis heute bezeichnet die „Mass“ einen Liter Bier und gilt als Symbol bayerischer Lebensart.

14. Oktober 1810
Kronprinz Ludwig wird Generalgouverneur des Inn- und Salzachkreises

München - Salzburg * König Max I. Joseph ernennt Kronprinz Ludwig I. zum Generalgouverneur des Inn- und Salzachkreises mit Sitz in Innsbruck. Er wird mit seiner Frau Therese im Schloss Mirabell in Salzburg wohnen.

Die Ernennung soll nicht zuletzt dazu dienen, den Kronprinzen mit den Verwaltungsgeschäften vertraut zu machen. Außerdem will ihn sein Vater in Distanz zur Regierungszentrale in München halten, um Auseinandersetzungen zwischen dem Kronprinzen und dem Außen-, Innen- und Finanzminister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas, die sich beide nicht sonderlich mochten, zu vermeiden.

Der Super-Minister hat eine Menge Arbeit mit der Reorganisation des neuen Staates, um tiefgreifende Reformen und um die Schaffung eines einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaates. Gegen seine Aufgabe ist die Deutsche Wiedervereinigung ein Kinderspiel.

Eine wichtige Voraussetzung für die zentralistisch geführte Verwaltung war die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte. So gibt es alleine 93 verschiedene Flüssigkeitseinheiten, die anno 1809 durch die Einführung der baierischen Maaß ersetzt werden. Das Baierische Maaß fasst 1.069 Kubikzentimeter und wird Mass ausgesprochen.