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Die Franziskaner dürfen Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein

Rom-Lateran - München * Papst Nikolaus III. entscheidet, dass der Orden der Franziskaner Nutznießer von Vermögen und Grundstücken sein dürfen. Nach der Auffassung des höchsten Kirchenvertreters verletzen die Franziskaner ihr Armutsgelübde dadurch nicht, da ja letztlich er, der Papst, der eigentliche Eigentümer sei. 

Nun gehen auch die Münchner Barfüßer allmählich zu einer abgemilderten Praxis des Besitzes über und nehmen bewegliches und unbewegliches Eigentum für ihr Kloster an. 

1480
Herzog Albrecht IV. zwingt die Konventualen Franziskaner zum Abzug

München-Graggenau * Der regierende Herzog Albrecht IV. zwingt - mit päpstlicher Genehmigung und mit Ausnahme von drei reformwilligen Mönchen - die Konventualen zum Abzug und initiiert gemeinsam mit Papst Sixtus IV. eine Reform des Münchner Franziskanerordens.

Das Kloster übernehmen nunmehr Pater der alten Observanz. Seit dieser Zeit gehen auch die anfallenden Baulasten des Klosters zu Lasten des Herzogs, da den Observanten nach der strengen Auslegung der Armutsregel jedes Eigentum an den Gebäuden untersagt ist.

Nach 1480
Die Münchner Franziskaner leben von Almosen

München-Graggenau * Die Münchner Franziskaner leben nach der Klosterreform in erster Linie von Almosen. Ihre Klosterbrauerei entsteht erst nach Einführung der strengen Observanz als neuer Erwerbszweig. Traditionell bilden zudem die Gebühren für Bestattungen und dem Lesen von Messen auf dem bei den Münchner Bürgern beliebten Klosterfriedhof eine Einnahmequelle.

Als neuer Hausbetrieb entsteht im Münchner Kloster eine Tuchmanufaktur. Sie beliefert die gesamte Provinz mit Stoffen für den Habit und Wolldecken. 

An handwerklich ausgebildeten Laienbrüdern mangelt es nicht, verfügt doch der umfangreiche Konvent durchschnittlich über siebzig Mönche. Auch das Studium der Kleriker findet im eigenen Haus statt.