Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 24
Suchergebnisse als PDF
1425
Beseitigung dieser Stätte der Unzucht gefordert und abgelehnt

München-Angerviertel * Der Dekan von Sankt Peter, in dessen Pfarrei sich das Haus des Scharfrichters und damit das Stadt-Bordell liegt, fordert die Beseitigung dieser „Stätte der Unzucht“.  

Doch der Münchner Rat lehnt dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf „das Herkommen und das Alter“ dieser Einrichtung kategorisch ab. 

29. Mai 1433
Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses

München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“. Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.

Um den 28. Oktober 1437
Das neue städtische Bordell wird eröffnet

München-Angerviertel * Das neue Stadtbordell wird eröffnet. Es befindet sich in der Mühlgasse am Anger, Ecke Rossmarkt und Blumenstraße. Umgeben ist das Gebäude von einem kleinen Garten. 

Das Münchner Frauenhaus ist ein zweigeschossiges, äußerlich an ein oberbaierisches Bauernhaus erinnerndes Gebäude mit 32 großen und zwei kleinen Fenstern. In jedem Geschoss ist eine Stube untergebracht, in der die Kontakte zwischen dem Freier und den Prostituierten hergestellt werden. Hier kann aber auch gezecht und vermutlich gespielt werden. Sie sind also ein Ort der Geselligkeit.  

Um diese Stuben, die als einzige Räume beheizbar sind, gruppieren sich insgesamt zwölf abschließbare Kammern. Diese sind mit je einem Bett bestückt. Sehr wahrscheinlich sind das die einzigen Einrichtungsgegenstände dieser Räume. Das Münchner Frauenhaus“ähnelte demnach eher einem modernen Barbetrieb mit angeschlossenen chambres separées als einem heutigen Eroscenter.  

Das Frauenhaus ist nicht weit vom Haus des Scharfrichters entfernt. In dem direkt an das Haus angebauten Gebäude mit dem Aufzuggiebel ist lange Zeit der städtische Schinder, Wasenmeister oder Abdecker untergebracht, der ebenso wie der Henker bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als „ehrlos“ gilt und nicht im bürgerlichen Wohnbereich geduldet wird. 

8. Mai 1497
30 Vorschriften für die Messerschmiedegesellen

München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.

Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“

31. Oktober 1517
Martin Luthers Kampf gegen die Prostituierten

Wittenberg - München * Martin Luther schlägt seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg. Umgehend setzt eine Diskussion über den künftigen Umgang mit den Prostituierten und ihren Einrichtungen ein.  

Das erste städtische Frauenhaus wird noch in diesem Jahr geschlossen. Der Prozess zieht sich aber bis zum Jahr 1595 hin, dauert also weit über siebzig Jahre. Er beginnt in den evangelisch beeinflussten Ortschaften und in den Reichsstädten.  

In den katholischen Gebieten setzt der Prozess später ein und dauert entsprechend länger. Das Münchner Frauenhaus ist eines der letzten, wenn nicht sogar das Letzte, das geschlossen wird. 

1520
Martin Luther zum Thema Frauenhäuser

Deutschland * Martin Luther, der Verfechter der neuen Lehre, schreibt in seinem Pamphlet „An den christlichen Adel deutscher Nation“ zum Thema Frauenhäuser folgendes:  

„Zuletzt, ist das nicht ein jämmerlich Ding, dass wir Christen unter uns sollen halten freie, gemeine Frauenhäuser; so wir alle sind zu Keuschheit getauft?  
Ich weiß wohl, was etliche dazu sagen [...], besser ein solches, denn etliche und Jungfrauen-Personen oder noch ehrlichere zu Schanden machen.  

Sollten aber hier nicht bedenken weltlich und christlich Regiment, wie man demselben nicht mit solch heidnischen Weise möchte zuvorkommen“

1530
Der Rat der Stadt erlässt eine Ordnung wider die Laster

München * Der Rat der Stadt erlässt eine „Ordnung wider die Laster“, die sich vor allem gegen die Winkelhurerey außerhalb des Frauenhauses wendet. In dem Dekret heißt es: „Glaubhaften Berichten zufolge trieben etliche unverschämte Weibspersonen öffentlich innerhalb und außerhalb der Stadt, unter den Kramen am Marktplatz, in Ställen, in der Au etc., bei Tag und bei Nacht Unzucht“

Im Jahr 1533
Mehrere Lustmädchen werden gezüchtigt und aus der Stadt getrieben

München * Man lässt mehrere liederliche, öffentliche Unzucht treibende Weibspersonen an den Pranger stellen, züchtigen und anschließend aus der Stadt treiben. Fallen diese nichtregistrierten Lustmädchen in die Hände des Frauenwirts, so kann er sie ohne weiteres in das Gemeine Haus überführen und dort solange behalten, „bis sie ihr Leben von Sünde und Schande zur Bußfertigkeit kehrten“

3. September 1533
Gnadenersuchen für einen Rumor im Frauenhaus

München * Vor dem Münchner Rat erscheint „das gantz hantwerck“ und bittet für Hans Walts, der seit drei Tagen wegen eines „rumors“ im Frauenhaus in Arrest sitzt, um Gnade. Hans Walts wird ermahnt und freigelassen. Im Gegenzug gelobten die Gesellen, „frid gegen [den] frauenwirt und den [= die] seinen“ zu halten. 

18. November 1595
Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus

München * Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus taucht auf. An diesem Tag wird dem Hanns Ernst und seiner Hausfrau Rosina Selberin, „verschidener zeit gewester wirtin im gemainen haus alhie“, von der Stadtkammer die zehn Gulden Büßerinnen-Prämie ausbezahlt, die man jeder Prostituierten überreicht, wenn sie aus dem Bordell ausscheidet.