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4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

12. Januar 1912
Bei den Reichstagswahlen wird die SPD stärkste Fraktion

Deutsches Reich * Bei der Reichstagwahl 1912 erreicht

  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD 34,8 Prozent der abgegebenen Stimmen und wird mit 110 Abgeordneten [+ 67] zur stärksten Fraktion,
  • das Zentrum wird mit 91 [- 14] Abgeordneten, aber lediglich 16,4 Prozent der Stimmen zur zweitstärksten Fraktion, 
  • die Nationalliberale Partei - NLP kommt auf 13,6 Prozent und 45 Abgeordnete [- 10],
  • die Fortschrittliche Volkspartei - FVP erreicht mit 12,3 Prozent 42 Abgeordnete [-7].

Die Wahlbeteiligung liegt bei 85 Prozent. Die Benachteiligung der Sozialdemokraten kommt durch die seit dem Jahr 1871 unveränderte Wahlkreiseinteilung und anderen Verzerrungen durch das Mehrheitswahlrecht, zum Beispiel das Dreiklassenwahlrecht in Preußen.

Es ist die letzte Wahl, bei der die Frauen nicht stimmberechtigt sind. 

25. Oktober 1917
Die Frauen fordern das Wahlrecht

Berlin * In einem Brief an Reichskanzler Georg Michaelis fordern Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Marie Juchacz, Helene Lange und andere:

  • „Jetzt ist die Stunde da, in der wir Frauen nach unseren Staatsbürgerrechten laut verlangen müssen. Sollen wir keinen Teil haben an dem was jetzt wird? Haben wir Frauen nicht auch im vollsten Maße unsere schweren Pflichten erfüllt?
  • Es ist bitter, immer wieder vom neuen aufzählen zu müssen, warum auch wir uns zur vollbewussten Teilnahme am Leben des Volkes berechtigt fühlen.
  • Wir sind Staatsbürgerinnen und wollen als solche behandelt sein; 
  • Gebt uns Frauen daher das Wahlrecht!“ 
13. Oktober 1918
Weitreichende Forderungen der bayerischen SPD

München-Au * Auf dem Münchner Parteitag der SPD im Franziskaner-Keller an der Hochstraße forderte der Chefredakteur der Fränkischen Tagespost, Adolf Braun, die Abdankung des Kaisers. Unterstützung erhält er von dem Nürnberger SPD-Landtagsabgeordneten Ernst Schneppenhorst, der gleichzeitig auch den Rücktritt des bayerischen Königs Ludwig III. fordert. Erhard Auer versucht dagegen seine Parteigenossen zu beschwichtigen und plädiert zum Abwarten, bis die Zeit reif ist für einen Regierungswechsel auf legalem Weg.

Abschließend beschließt der Parteitag

  • die Abschaffung der Monarchie,
  • die Einführung des Acht-Stunden-Tages,
  • das Wahlrecht für beiderlei Geschlecht und
  • die Einführung einer Arbeitslosenversicherung. 

Der SPD-Landesparteitag fordert aber auch

  • die Überführung Deutschlands in einen Volksstaat mit vollkommener Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Volkes in Reich, Staat und Gemeinde. 
21. Oktober 1918
Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fordert

München * Der Sozialdemokratische Verein für die Wahlkreise München I und II fasst in seiner außerordentlichen Generalversammlung den einstimmigen Beschluss 

  • zur sofortigen Parlamentarisierung und Demokratisierung der bayerischen Staatsverfassung unter Aufhebung der Reichskammer,
  • für ein Wahlrecht für beide Geschlechter, dem die Verhältniswahl zugrunde liegt,
  • sowie für die Umgestaltung der Verwaltung.
8. November 1918
Die Proklamtion des Freistaats Bayern in den MNN

München - Freistaat Bayern * Nur die Münchener Neuesten Nachrichten - MNN können ihre normale Morgenausgabe der Tageszeitung drucken. Auf der ersten Seite ist die Proklamation des Freistaates Bayern abgedruckt:

An die Bevölkerung Münchens!

  • Das furchtbare Schicksal, das über das deutsche Volk hereingebrochen, hat zu einer elementaren Bewegung der Arbeiter und Soldaten geführt. Ein provisorischer Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat hat sich in der Nacht zum 8. November im Landtag konstituiert.
  • Bayern ist fortan ein Freistaat.
  • Eine Volksregierung, die von dem Vertrauen der Massen getragen wird, soll unverzüglich eingesetzt werden.
  • Eine konstituierende Nationalversammlung, zu der alle mündigen Männer und Frauen das Wahlrecht haben, wird so schnell wie möglich einberufen werden.
  • Eine neue Zeit hebt an!  Bayern will Deutschland für den Völkerbund rüsten.
  • Die demokratische und soziale Republik Bayern hat die moralische Kraft, für Deutschland einen Frieden zu erwirken, der es vor dem Schlimmsten bewahrt. Die jetzige Umwälzung war notwendig, um im letzten Augenblick durch die Selbstregierung des Volkes die Entwicklung der Zustände ohne allzu schwere Erschütterung zu ermöglichen, bevor die feindlichen Heere die Grenzen überfluten oder nach dem Waffenstillstand die demobilisierten Truppen das Chaos herbei führen.
  • Der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernrat wird strengste Ordnung sichern. Ausschreitungen werden rücksichtslos unterdrückt. Die Sicherheit der Person und des Eigentums wird verbürgt.
  • Die  Soldaten in den Kasernen werden durch Soldatenräte sich selbst regieren und Disziplin aufrecht erhalten. Offiziere, die sich den Forderungen der veränderten Zeit nicht widersetzen, sollen unangetastet ihren Dienst versehen.
  • Wir rechnen auf die schaffende Mithilfe der gesamten Bevölkerung. Jeder Arbeiter an der neuen Freiheit ist willkommen! Alle Beamte bleiben in ihren Stellungen. Grundlegende soziale und politische Reformen werden unverzüglich ins Werk gesetzt.
  • Die Bauern verbürgen sich für die Versorgung der Städte mit Lebensmitteln. Der alte Gegensatz zwischen Land und Stadt wird verschwinden. Der Austausch der Lebensmittel wird rationell organisiert werden.
  • Arbeiter, Bürger Münchens! Vertraut dem Großen und Gewaltigen, das in diesen schicksalschweren Tagen sich vorbereitet!
  • Helft alle mit, dass sich die unvermeidliche Umwandlung rasch, leicht und friedlich vollzieht.
  • In dieser Zeit des sinnlos wilden Mordens verabscheuen wir alles Blutvergießen. Jedes Menschenleben soll heilig sein.
  • Bewahrt die Ruhe und wirkt mit an dem Aufbau der neuen Welt!
  • Der Bruderkrieg der Sozialisten ist für Bayern beendet. Auf der revolutionären Grundlage, die jetzt gegeben ist, werden die Arbeitermassen zur Einheit zurückgeführt.
  • Es lebe die bayerische Republik!
  • Es lebe der Frieden!
  • Es lebe die schaffende Arbeit aller Werktätigen!

München, Landtag, in der Nacht zum 8. November 1918.
Der Rat der Arbeiter, Soldaten und Bauern:
Der erste Vorsitzende: Kurt Eisner. 

8. November 1918
Frauenwahlrecht als Bestandteil eines demokratischen Beginns

München - Hamburg * Nachdem Kurt Eisner in München den Freistaat Bayern ausgerufen und das Frauenstimmrecht als Bestandteil eines demokratischen Beginns nannte, schreibt Anita Augsburg ihrer sich in Hamburg aufhaltenden Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann:

„Nun begann ein neues Leben! Zurückdenkend erscheinen die folgenden Monate wie ein schöner Traum, so wunderbar herrlich waren sie. […] Endlich konnten Frauen aus dem vollen Schaffen. Frauenmitarbeit war auf allen politischen und sozialen Gebieten erwünscht.“ 

12. November 1918
Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wird eingeführt

Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. 

  • Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
  • Der Belagerungszustand wird aufgehoben.
  • Das Vereins- und Versammlungsrecht unterliegt keiner Beschränkung, auch nicht für Beamte und Staatsarbeiter.
  • Eine Zensur findet nicht statt, die Theaterzensur wird aufgehoben.
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift ist frei.
  • Die Freiheit der Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
  • Für alle politischen Straftaten wird Amnestie gewährt. Die wegen solcher Straftaten anhängigen Verfahren werden niedergeschlagen.
  • Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wird aufgehoben, mit Ausnahme der sich auf die Schlichtung von Streitigkeiten beziehenden Bestimmungen.
  • Die Gesindeordnungen werden außer Kraft gesetzt, ebenso die Ausnahmegesetze gegen die Landarbeiter.
  • Die bei Beginn des Krieges aufgehobenen Arbeitsschutzbestimmungen werden wieder in Kraft gesetzt. 
4. Dezember 1918
Landtagswahlen ohne Beteiligung der Frauen vorgeschlagen

München * Innenminister Erhard Auer schlägt auf der Ministerratssitzung vor, die Wahlen zum Landtag und zur verfassungsgebenden Nationalversammlung möglichst bald und deshalb ohne Frauen durchzuführen, da die Erstellung der Wählerlisten bei einer Einbeziehung der Frauen doppelt so lange dauern würde.

Zum Glück für die Frauen kann sich der bayerische SPD-Landesvorsitzende mit seinen Vorstellungen nicht durchsetzen. 

30. Dezember 1918
Die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen

München * In der gut besuchten Versammlung der Frauengruppe der Deutschen Volkspartei (Deutsche Demokratische Partei) sprechen die Referentinnen über  

  • die Bedeutung des Wahlrechts für die Frauen in freien Berufen und  
  • die Aufgabe der nun zur politischen Reife gelangten Lehrerin, die die „Jugend im staatsbürgerlichen Unterricht auf die Wichtigkeit des Wahlrechts vorbereiten soll“
4. Januar 1919
Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen

München-Kreuzviertel - Freistaat Bayern * Das Vorläufige Staatsgrundgesetz der Republik Bayern wird beschlossen. Es bildet die Grundlage der Landtagswahlen am 12. Januar 1919. In der Präambel zur Republik heißt es:

  • „In der Stunde höchster Not aber, raffte sich dieses ohnmächtige Volk auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das schuldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sich.
  • Das politisch ohnmächtige Volk wurde durch die Revolution das freieste“.

Der Freistaat Bayern wird von einem Einkammersystem und einem Kabinett gemeinsam regiert. Dem Kabinett steht die oberste vollziehende Gewalt zu. Ihm bleibt außerdem das Recht vorbehalten, innerhalb von vier Wochen eine Volksabstimmung über jedes vom Parlament verabschiedete Gesetz zu verlangen. Im Artikel 7 des Staatsgrundgesetzes heißt es dazu: „Entscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ist er aufzulösen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zurückzutreten.“ 

Im Staatsgrundgesetz wird auch festgelegt,

  • dass das Unterrichtswesen in Bayern ab sofort eine staatliche Angelegenheit ist.
    Der Religionsunterricht ist damit nicht mehr eine allein den Glaubensgemeinschaften obliegende Angelegenheit,
  • die Abschaffung der Adelstitel,
  • die Einführung des Frauenwahlrechts.

Dass die Räte im Vorläufigen Staatsgrundgesetz mit keinem Wort erwähnt werden, ist den Liberalen und dem rechten Flügel der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu verdanken. 

Der Artikel 17 bestimmt: „Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungsentwurfs, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werden muss, übt die revolutionäre Regierung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt aus.“ Dadurch kann die Eisner-Regierung auf legaler Grundlage die Herrschaft über Bayern auch noch nach der Wahl am 2. Februar 1919 in der Rheinpfalz ausüben. 

5. Januar 1919
Erstmals dürfen Frauen bei der Landtagswahl in Baden wählen

Baden * Bei den Landtagswahlen in Baden sind erstmals auf deutschem Staatsgebiet Frauen wahlberechtigt. Die Frauen dürfen wählen und gewählt werden. 

  • Stärkste Partei wird das katholische Zentrum mit 36,6 Prozent,
  • zweitstärkste Kraft wird die SPD mit 32,1 Prozent,
  • die Deutsche Demokratische Partei - DDP erhält 22,8 Prozent der Stimmen.
  • Kein einziger Kandidat der USPD wird gewählt. 
12. Januar 1919
Das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl von 1919

Freistaat Bayern ohne Pfalz * Im Freistaat Bayern findet in sieben der acht Regierungsbezirke die erste demokratische Wahl zum Bayerischen Landtag statt. Lediglich in der Pfalz kann erst drei Wochen später, am 2. Februar, gewählt werden, weil die Wahlvorbereitungen von der französischen Besatzungsmacht behindert worden sind. Das ist der Hauptgrund, weshalb der Termin für die konstituierende Sitzung im Bayerischen Landtag erst knapp sechs Wochen nach der Wahl im Kerngebiet festgesetzt wird. 

Bei den ersten freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen in Bayern sind erstmals auch Frauen wahlberechtigt. Frauen machen 54 Prozent der Wahlberechtigten aus. Anita Augspurg kandidiert auf der Liste der USPD, ohne der Partei anzugehören. Bei den Landtagswahlen in Bayern erhält 

  • die Bayerische Volkspartei - BVP 66 Sitze,
  • die SPD 61 Mandate,
  • die Deutsche Demokratische Partei  - DDP 25 Abgeordnetenplätze,
  • der Bayerische Bauernbund - BBB 16 Mandate,
  • die rechtsliberale Mittelpartei erringt 9 Abgeordnetensitze. 
  • Die USPD erreicht in den 12 Münchner Landtagswahlkreisen immerhin noch 5 Prozent der abgegebenen Stimmen. Landesweit sind es lediglich 2,5 Prozent. Damit sind sie mit 3 Mandaten im ersten Landtag des Freistaats Bayern vertreten. 

Bei der Wahl zur bayerischen Nationalversammlung haben dreizehn Parteien Kandidatenlisten aufgestellt. Die KPD hat sich nicht an den Wahlen beteiligt. 

12. Januar 1919
Landtagswahl in Württemberg

Württemberg * Auch bei den Landtagswahlen in Württemberg können Frauen erstmals ihr demokratisches Wahlrecht ausüben. Die Sitzverteilung für den württembergischen Landtag setzt sich wie folgt zusammen:

  • die Sozialdemokratische Partei - SPD erhält 52 Sitze,
  • die Deutsche Demokratische Partei - DDP bekommt 38 Abgeordnete,
  • das katholische Zentrum kommt auf 31 Mandate,
  • andere bürgerliche Parteien erringen insgesamt 25 Abgeordnetenplätze.
  • Die USPD kann lediglich 4 Plätze für sich verzeichnen. 
19. Januar 1919
Wahl zum neuen gesamtdeutschen Reichstag

Deutsches Reich * Die Wahlen zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung [= Reichstag] finden statt. Das deutschlandweite Ergebnis lautet:  

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD: 37,9 Prozent = 163 Abgeordnete
  • Christliche Volkspartei - Zentrum: 18,8 Prozent = 91 Abgeordnete
  • Deutsche Demokratische Partei - DDP: 18,1 Prozent = 75 Abgeordnete
  • Deutschnationale Volkspartei - DNVP: 8,6 Prozent = 44 Abgeordnete
  • Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands - USPD: 7,6 Prozent = 22 Abgeordnete
  • Deutsche Volkspartei - DVP: 4,4 Prozent = 19 Abgeordnete
  • Übrige Parteien: 1,6 Prozent = 7 Abgeordnete

Der Wahlkreis Oberbayern und Schwaben erhält 15 Abgeordnetensitze. Davon fallen 6 Sitze auf die BVP, 6 Sitze auf die SPD, 2 Sitze auf den BBB und ein Sitz auf die Deutsche Volkspartei in Bayern - DVP. Von den 15 Abgeordneten gehört keiner der USPD an. 

19. Januar 1919
Erstmals können Frauen reichsweit wählen und gewählt werden

Deutsches Reich * Erstmals können Frauen in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. 82,3 Prozent der Frauen beteiligen sich an der Wahl.

  • 300 Frauen kandidieren zur Verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung. Unter den 423 Abgeordneten befinden sich 37 Frauen. Die meisten weiblichen Abgeordneten gehören der Sozialdemokratischen Partei - SPD an.
  • Rechnet man die Nachrückerinnen dazu, erreicht die Frauenquote 9,6 Prozent. Ein Wert, der erst 1983 wieder erreicht werden wird. 
2. Februar 1919
Die bayerische Landtagswahl in der Pfalz

Freistaat Bayern-Pfalz * In der zum Freistaat Bayern gehörenden Pfalz wird erst drei Wochen später wie im Kernland gewählt, da die Wahlvorbereitungen von der französischen Besatzungsmacht in Regierungsbezirk Pfalz behindert worden sind. Das ist auch der Grund, weshalb der Termin für die konstituierende Sitzung im Bayerischen Landtag erst auf den 21. Februar festgesetzt wird.