Papst Clemens XII. verbietet Katholiken die Freimaurerei
Rom * Papst Clemens XII. verurteilt mit der Bulle „In eminenti apostolatus specula“ die Freimaurerei. Er untersagt katholischen Laien und Geistlichen, Freimaurergesellschaften beizutreten, an ihren Zusammenkünften teilzunehmen oder sie zu unterstützen. Bei Zuwiderhandlung tritt die Exkommunikation ohne weiteres Urteil ein.
Der Papst begründet das Verbot unter anderem mit der Geheimhaltung, den Verschwiegenheitseiden und der Aufnahme von Menschen unterschiedlicher Religionen. Darin sieht er eine Gefahr für Kirche und staatliche Ordnung. Über die Freimaurer heißt es sinngemäß: „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie das Licht nicht so sehr hassen.“
Clemens beauftragt Bischöfe und Inquisitoren, gegen Verstöße vorzugehen. Bei Bedarf sollen sie die weltliche Obrigkeit hinzuziehen. Die Bulle bildet den Auftakt einer langen Reihe päpstlicher Verurteilungen der Freimaurerei.