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19. März 1664
Kurfürst Ferdinand Maria erklärt den Josephstag zum Feiertag

München-Kreuzviertel * Kurfürst Ferdinand Maria erklärt den „Josephstag“ zum Feiertag. Nach der Heiligenlegende arbeitet Joseph als Zimmermann und verlobt sich als achtzigjähriger Witwer mit der zwölfjährigen Maria.

Die Anfang des 17. Jahrhunderts entwickelte Wirtschaftsideologie des Merkantilismus besagt, dass die Anzahl der Bevölkerung die Wirtschaftskraft eines Staates bestimmt. Um den Geburtenzuwachs zu erhöhen, müssen die Herrscher das eheliche Leben fördern. Als Vorbild des „Hausvaters“ dient ihnen dafür der heilige Joseph. Demzufolge wird aus dem achtzigjährigen Greis ein Mann mittleren Alters mit christusähnlichen Gesichtszügen. Joseph wird aber nicht nur zum Patron der Ehepaare und Familien, sondern auch der der Arbeiter und Handwerker.

1824
In den Kasernen sind nicht nur die Soldaten untergebracht

München * In den Kasernen sind aber nicht nur die Soldaten, sondern auch deren Ehefrauen untergebracht.

Diese müssen sich - gemeinsam mit ihren Männern und ihren Kindern - die Kasernenzimmer mit mehreren Soldaten teilen, sodass sich das ganze Ehe- und Familienleben „vor Publikum“ abspielt.

Ein Bericht beschreibt die Situation so: „[...] In Krankheit und Geburtsfällen müssen die Weiber in den nämlichen Zimmern, in denen sich auch die Mannschaft befindet, nur durch einen leichten Vorhang gedeckt, ihr Schicksal erleiden [...]

Wenn auch in Geburts Fällen im entscheidenden Augenblicke die Mannschaft aus dem betreffenden Zimmer entfernt, und für einige Zeit in ein anderes Zimmer gewiesen wird, so müssen zur Nachtzeit, wenn die leeren Bettstellen der im Dienst befindlichen Leute nicht hinreichen, drei Mann in einer Bettlade der Ruhe genießen“.

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

5. Februar 1844
Im ehemaligen Isartor-Theater wird ein zweites Pfandhaus eröffnet

München * Durch den rasanten Anstieg der Bevölkerung durch Zuzüge und Geburtenüberschüsse ist die Errichtung eines zweiten Pfandleihhauses notwendig geworden. Unter der Bezeichnung Leihhaus II wird dieses an der Westenriederstraße, im Gebäude des aufgelassenen ehemaligen Isartortheaters eröffnet. 

1907
Das Arbeitsamt sucht auch nach einer geeigneten Koststelle für Kinder

München-Isarvorstadt * Das Arbeitsamt auf der Kohleninsel übernimmt auch die Vermittlung einer geeigneten Koststelle für Kinder, deren Mütter sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit nicht richtig beaufsichtigen können. Dabei handelt es sich überwiegend um die Säuglinge und Klein­kinder lediger Mütter. Uneheliche Geburten sind für die Mütter diskriminierend. Die Kinder werden gesellschaftlich benachteiligt.