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11. November 1923
Nach dem gescheiterten Putsch: Hitler in Landsberg 

Uffing am Staffelsee - Landsberg am Lech * Zwei Tage nach dem Scheitern des Hitlerputsches nimmt die bayerische Polizei Adolf Hitler in der Villa seines Mitverschwörers Ernst Hanfstaengl in Uffing fest. Anschließend bringt sie ihn in das Gefängnis Landsberg am Lech. Dort befindet er sich zunächst in Schutzhaft und ab dem 14. November wegen des Verdachts auf Hochverrat in Untersuchungshaft. 

14. November 1923
Von der Schutzhaft in die Untersuchungshaft 

Landsberg am Lech * Drei Tage nach seiner Einlieferung in das Gefängnis Landsberg wird Adolf Hitlers Schutzhaft in Untersuchungshaft umgewandelt. Gegen ihn wird wegen seiner führenden Beteiligung am gescheiterten Putschversuch in München und wegen Hochverrats ermittelt. Bis zum Beginn des Hitler-Ludendorff-Prozesses bleibt er in Landsberg; für die Verhandlung vor dem Volksgericht wird er nach München gebracht. 

 

26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I beginnt der Hochverratsprozess gegen die führenden Beteiligten des gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsches. Angeklagt sind Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Die Hauptverhandlung dauert 25 Verhandlungstage und endet am 1. April 1924. 

Ursprünglich soll der Prozess im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz stattfinden; aus Sicherheitsgründen wird zeitweise auch die Gefangenenanstalt Landsberg als Verhandlungsort erwogen. Schließlich tagt das Gericht im Hauptlesesaal der ehemaligen Kriegsschule beziehungsweise Infanterieschule an der Blutenburgstraße. Die Umgebung wird weiträumig abgesperrt. 

Der Vorsitzende Richter Georg Neithardt führt den Prozess mit auffälligem Wohlwollen gegenüber den Angeklagten. Hitler erhält ausgiebig Gelegenheit zu politischen Reden und nutzt die Verhandlung als öffentlichkeitswirksame Propagandabühne. 

1. April 1924
Privilegierte Festungshaft in Landsberg 

Landsberg am Lech * Unmittelbar nach der Urteilsverkündung treten Adolf Hitler, Hermann Kriebel und Friedrich Weber ihre Festungshaft in der Gefangenenanstalt Landsberg am Lech an. Ernst Pöhner kann seinen Haftantritt dagegen bis zum 5. Januar 1925 hinauszögern. 

Die Landsberger Anstalt besitzt keinen Festungscharakter. Ein gesonderter Gefängnistrakt dient jedoch seit 1920 als sogenannte Festungshaftanstalt. Hitler und seine Mitgefangenen werden dort in eigenen Stuben untergebracht und können einen Gemeinschaftsraum nutzen. 

Anstaltsleiter Otto Leybold betrachtet die Putschisten als „nationalhochgesinnte Männer“ und gewährt ihnen einen außerordentlich milden Strafvollzug. Hitler darf weit mehr Besucher empfangen, als die Hausordnung vorsieht, und politische Gespräche teilweise ohne Aufsicht führen. Bis zu seiner Entlassung werden 330 Personen zu ihm vorgelassen. 

Spätestens im Juni 1924 beginnt Hitler auf einer Schreibmaschine mit der Niederschrift eines politischen und autobiografischen Manuskripts, aus dem später der erste Band von „Mein Kampf“ hervorgeht. Die Haft bietet ihm zugleich Gelegenheit, seine politischen Kontakte zu pflegen und seine Stellung innerhalb der zersplitterten völkischen Bewegung zu festigen. 

20. Dezember 1924
Hitlers vorzeitige Entlassung 

Landsberg am Lech * Adolf Hitler wird auf Bewährung aus der Festungshaftanstalt Landsberg entlassen. Von der gegen ihn verhängten fünfjährigen Festungshaft hat er damit weniger als neun Monate verbüßt. Auch Hermann Kriebel kommt an diesem Tag auf Bewährung frei. 

Die vorzeitige Entlassung erfolgt gegen den ausdrücklichen Widerstand der Staatsanwaltschaft und der Münchner Polizeidirektion. Beide warnen, Hitler habe sich keineswegs von seinen staatsgefährdenden Absichten abgewandt. Der ihm wohlgesonnene Anstaltsleiter Otto Leybold bescheinigt ihm dagegen eine gute Führung und behauptet, Hitler sei während der Haft „reifer, ruhiger und überlegter“ geworden. Auf Leybolds Fürsprache wird der Einspruch der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und die Bewährung bewilligt.