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Gerüchte über eine Geisteskrankheit des bayerischen Prinzen Otto

München - Berlin * Der preußische Gesandte Freiherr von Werther berichtet an Reichskanzler Otto von Bismarck über umlaufende Gerüchten einer Geisteskrankheit des bayerischen Prinzen Otto. Es gibt Überlegungen, ihn von der Thronfolge auszuschließen. Angeblich leidet er „an einem kalten Fieber“

23. März 1886
Ein Gutachten soll die Geisteskrankheit des Königs beweisen

München * Da König Ludwig II. kein Verständnis für die Forderungen nach Sanierung des königlichen Haushalts aufbringt und er sich auch sonst als beratungsresistent zeigt, beauftragt der Bayerische Ministerpräsident Freiherr Johann von Lutz den Psychiater und Leiter der Kreisirrenanstalt von München und Oberbayern, Dr. Bernhard von Gudden, mit der Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens, das die Geisteskrankheit und Handlungsunfähigkeit des Königs beweisen soll.

Vor der Erteilung des Auftrags muss der Ministerpräsident aber erst die Einwilligung des Hauses Wittelsbach einholen. Und nachdem Ludwigs Bruder Otto wegen seiner Geisteskrankheit als Verhandlungspartner ausscheidet, wendet sich der Regierungschef an dessen Onkel, den Prinzen Luitpold. Dieser gibt nach langem Zögern seine Zustimmung, hätte es aber lieber gesehen, wenn sein Neffe von sich aus abdanken würde.

Mit Reichskanzler Otto von Bismarck wird über das weitere Vorgehen gegen König Ludwig II. Einvernehmen hergestellt, um jede mögliche Intervention und Missbilligung Preußens und des Deutschen Reiches auszuschließen.

30. Oktober 1913
Verfassungsänderung zur Beendigung der Regentschaft

München-Kreuzviertel * Die Abgeordnetenkammer beschließt ein verfassungsänderndes Gesetz mit 122 gegen 27 Stimmen der Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz kann der „Regent die Regentschaft für beendet und den Thron für erledigt erklären“, wenn „wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens des Königs“ auch „nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht auf Regierungsfähigkeit“ besteht. Damit hat der Prinzregent die Möglichkeit, seinen noch lebenden geisteskranken Cousin, den legitimen König Otto I., zu entthronen. 

Prinzregent Ludwig III. wollte politisch eine Veränderung herbeiführen und konnte mit dem Zentrum und den Liberalen auf eine breite parlamentarische Mehrheit bauen. Doch eine schlichte Proklamation Ludwigs III. zum König wurde von den Abgeordneten als nicht ratsam erachtet, da auch der Prinzregent eine Übertragung der Krone durch den Landtag ablehnte. Schließlich wollte Ludwig III. kein „König von Volkes Gnaden“, sondern ein „König von Gottes Gnaden“ sein.