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2000
0 Chronik 2026
September 1887
Der Steyrer Hans zieht mit festlich geschmückten Wagen zur Wiesn

München-Theresienwiese * Der Steyrer Hans zieht mit festlich geschmückten Wagen zur Theresienwiese. Er selbst fährt mit seiner Familie im Vierspänner, es folgen sieben Zweispänner, beladen mit Musikanten sowie Schank- und Bedienungspersonal. Der Aufzug beginnt am Restaurant Steyrer Hans in der Tegernseer Landstraße in Obergiesing.

Nach einem Umtrunk im Schneider Weißen im Tal wird Steyrers Wiesneinzug von der Polizei gestoppt. Ein Gerichtsverfahren endet mit einer Geldbuße wegen Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, was jedoch die Sympathie für den bayerischen Kraft-Athleten bei der Bevölkerung vermehrt. Das wiederum wirkt sich positiv aufs Geschäft aus.

Damit ist der Steyrer Hans der Erfinder des Einzugs der Wiesnwirte.

10. April 1919
Einsetzung von Revolutionstribunalen bekanntgegeben

München * Der Revolutionäre Zentralrat gibt die Einsetzung von Revolutionstribunalen und deren Zusammensetzung bekannt. Der Name erinnert an die blutige Zeit der Französischen Revolution, doch hier wird kein einziges Todesurteil gesprochen werden, im Gegenteil, die meisten Prozesse enden mit einem Freispruch.

  • Die höchste Strafe sind eineinhalb Jahre Gefängnis, die höchste Geldbuße beträgt 5.000 Mark.
  • Die Revolutionstribunale bestehen aus vier Gerichten, die in Permanenz, also Tag und Nacht tagen.
  • Jedes Gericht besteht aus sieben Richtern und einem Juristen als Beisitzer.
  • Hinzu kommt ein Verteidiger, den der/die Angeklagte selbst wählen darf.
  • Die Verhandlungen sind öffentlich,
  • die Urteile werden sofort vollstreckt.
  • Von den 28 Richtern gehören je fünf der SPD, der USPD, der KPD und dem Bauernbund an. Vier Richter sind Mitglieder des Revolutionären Arbeiterrats, vier weitere den parteilosen Anarchisten. 
16. September 1989
Richard Süßmeier bewirbt sich - erfolglos - um das Hacker-Festzelt

München-Theresienwiese * Richard Süßmeier bewirbt sich um das Hacker-Festzelt, doch CSU und SPD stimmengeschlossen gegen ihn. Und das, obwohl ihn ein Gericht

  • vom Vorwurf des Schankbetrugs frei spricht und
  • das Verfahren wegen illegaler Beschäftigung mit einer freiwilligen Geldbuße in Höhe von 100.000 DMark endet.