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8. Mai 1497
30 Vorschriften für die Messerschmiedegesellen

München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.

Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“

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Martin Luther zum Thema Frauenhäuser

Deutschland * Martin Luther, der Verfechter der neuen Lehre, schreibt in seinem Pamphlet „An den christlichen Adel deutscher Nation“ zum Thema Frauenhäuser folgendes:  

„Zuletzt, ist das nicht ein jämmerlich Ding, dass wir Christen unter uns sollen halten freie, gemeine Frauenhäuser; so wir alle sind zu Keuschheit getauft?  
Ich weiß wohl, was etliche dazu sagen [...], besser ein solches, denn etliche und Jungfrauen-Personen oder noch ehrlichere zu Schanden machen.  

Sollten aber hier nicht bedenken weltlich und christlich Regiment, wie man demselben nicht mit solch heidnischen Weise möchte zuvorkommen“