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2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

4. November 1918
Die Vertreter der Berliner Reichsregierung werden freundlich begrüßt

Berlin - Kiel * Als am Abend zwei Abgesandte der Berliner Reichsregierung eintreffen, ist Kiel bereits fest in der Hand von 40.000 aufständischen Matrosen und Marinesoldaten. Der SPD-Abgeordnete Gustav Noske und der Staatssekretär ohne Geschäftsbereich Conrad Haußmann von der Fortschrittlichen Volkspartei - FVP werden jubelnd begrüßt. Noske wird von den Aufständischen sofort zum Gouverneur gewählt. 

Dabei hat Noske nicht den „Eindruck, dass eine große Revolution begonnen hat“. Noch am gleichen Abend übernimmt er, „unter brausender Zustimmung“ der Arbeiter und Matrosen, den Vorsitz des Obersten Soldatenrates. Die meuternden Soldaten und revoltierende Arbeiter aus Kiel vertrauen dem prominenten Genossen aus Berlin. 

15. November 1918
Die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte

München - Freistaat Bayern * Die provisorische Regierung schafft die Rechtsgrundlage für die formale Übernahme der bisherigen königliche Rechte. Sie erlässt eine Verordnung, nach der die „bisher durch Verfassung, Gesetze und Verordnungen dem König persönlich vorbehaltenen Entscheidungen und Verfügungen […] von den Ministern innerhalb ihrer Geschäftsbereiche erlassen“ werden. 

12. Februar 1919
Reichspräsident Ebert ernennt die neue Reichsregierung

Weimar * Reichspräsident Friedrich Ebert setzt das neue Reichsministerium ein. Die Reichsregierung wird auch als Weimarer Koalition bezeichnet. Sie besteht aus SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei - DDP. Das Kabinett Scheidemann setzt sich zusammen aus: 

  • Philipp Scheidemann, Reichsministerpräsident, SPD;
  • Otto Landsberg, Justizminister, SPD;
  • Gustav Noske, Reichswehrminister, SPD;
  • Rudolf Wissell, Wirtschaftsminister, SPD;
  • Robert Schmidt, Reichsernährungsminister, SPD;
  • Gustav Bauer, Reichsarbeitsminister, SPD;
  • Eduard David, Minister ohne Geschäftsbereich, SPD;
  • Eugen Schiffer, stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister, DDP;
  • Hugo Preuß, Innenminister, DDP;
  • Georg Gothein, Reichsschatzminister und Minister ohne Geschäftsbereich, DDP;
  • Johannes Bell, Verkehrsminister und Reichsminister für Kolonien, Zentrum;
  • Johannes Giesberts, Reichspostminister, Zentrum;
  • Matthias Erzberger, Minister ohne Geschäftsbereich, Zentrum;
  • Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau, Auswärtiges Amt, Parteilos. 

Die Aufgabe des Rates der Volksbeauftragten ist damit erfüllt. ​