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Lorenz Meiller wird die Ausübung seines Berufs verweigert

Vorstadt Au * Der Magistrat der Vorstadt Au verweigert Lorenz Meiller die Ausübung seines Berufs als Geschmeidemacher, da „die Luxusartikel in der Au keinen genügenden Absatz finden“ können und zudem in München selbst genügend Geschmeidemacher ansässig sind. Die Gerechtsame ist aber die Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks.

Zu dieser Zeit gibt es in Bayern noch keine Gewerbefreiheit.