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2000
0 Chronik 2026
1828
Militärisch Untaugliche wegen der Kinderarbeit

Berlin * Der preußische König Friedrich Wilhelm III. beauftragt seinen Innen- und seinen Kultusminister mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zum Schutz von Fabrikkindern. Im Vordergrund steht dabei jedoch weniger das Wohl der Kinder als vielmehr die Sorge um die militärische Leistungsfähigkeit des Staates. Die Regierung stellt fest, dass in den Industriegebieten immer weniger junge Männer den Anforderungen des Militärdienstes genügen. Nach zeitgenössischer Auffassung haben insbesondere Fabrikarbeit sowie Nacht- und Schichtarbeit im Kindesalter dazu beigetragen, dass viele Rekruten körperlich geschwächt oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. 

Sowohl in Preußen als auch in England liegt der Anteil der für den Militärdienst Untauglichen in den industrialisierten Regionen deutlich höher als in den ländlichen Gebieten. Diese Entwicklung ist jedoch nicht allein auf die belastenden Arbeitsbedingungen in den Fabriken zurückzuführen. Ebenso spielen die oftmals schlechten Wohnverhältnisse, unzureichende Ernährung und die allgemeine soziale Not vieler Arbeiterfamilien eine wichtige Rolle. 

Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zieht sich über mehrere Jahre hin. Für die betroffenen Kinder bringt dies zunächst keine spürbare Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen.

17. November 1828
König Ludwig I. vergeht die Lust am Liberalismus

München-Kreuzviertel * Die erste Stände-Versammlungen unter der Leitung von König Ludwig I. findet in der Zeit vom 17. November 1827 bis 18. August 1828 statt. Der bayerische Monarch ist gemeinsam mit seinem Leitenden Minister Georg Friedrich Freiherr von Zentner mit großen Erwartungen an dieses Zusammentreffen herangetreten. Die königlich angeordnete prunkvolle Eröffnung der Stände-Versammlung soll eine neue Ära einleiten.  

Der Hinweis in Ludwigs Thronrede erweckt liberale Hoffnungen, auch wenn der König betont, dass ihm die Religion das Wichtigste sei. Das Einbringen von 39 Gesetzentwürfen in beide Kammern durch König Ludwig I. schürt die hohen Erwartungen zusätzlich.  

Doch die Ernüchterung tritt auf beiden Seiten sehr schnell ein. Die Mandatsträger der beiden Kammer wollen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen königlicher Politik verstanden wissen. Und der autokratische und ungeduldige Monarch zeigt sich enttäuscht von dem vielfältigen parlamentarischen Widerstand, den er nicht nach seinem Willen brechen kann. Deshalb vergeht ihm schlagartig die Lust am Liberalismus und an den Reformen.  

Kaum hatte er die politische Verantwortung übernommen, soll sich bei ihm eine lebenslang anhaltende Entfremdung gegenüber der Verfassung einstellen. 

1. Juli 1834
Gesetzesvorlagezur Begrenzung des Bevölkerungswachstums

München-Kreuzviertel * Innenminister Ludwig Fürst von Oettingen-Wallerstein bringt in die Ständeversammlung einen Gesetzentwurf zur Revision des Ansässigmachungs- und Verehelichungsgesetzes ein.

Ziel der Gesetzesvorlage ist die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch Verhinderung der Verehelichung und Familiengründung durch Besitzlose. Damit sollen gleichzeitig

  • die Lasten der Armenkasse gesenkt sowie
  • die Unzufriedenheit der sozialen Unterschichten und die damit verbundene Revolutionsbereitschaft unterbunden werden.

Der Innenminister kommt damit der überwältigenden Mehrheit der Abgeordnetenkammer entgegen, die bereits am 13. September 1831 derartige Schritte forderte. Fürst Ludwig von Oettingen-Wallenstein schafft mit diesem Deal auch die Zustimmung zu anderen Gesetzesvorlagen wie die Zivilliste, den Festungsbau in Ingolstadt und den Ludwig-Main-Donau-Kanal. 

28. Oktober 1918
Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung unterzeichnet

Berlin - Deutsches Reich * Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet den Gesetzentwurf zur Änderung der Reichsverfassung, der am 4. November veröffentlicht wird. Damit tritt die Änderung der Verfassung von 1871 in Kraft. Die wesentlichste Bestimmung lautet: „Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags“. Damit ist das Deutsche Reich eine Parlamentarische Monarchie.

Außerdem sagt der Kaiser seine loyale Zusammenarbeit mit der Volksvertretung und der von dieser gestellten Regierung an. Auf Rücktrittsforderungen geht er mit keinem Wort ein.