Der Teufelspakt gilt als Wesensmerkmal des Hexerei-Delikts
Schottland * Mit dem schottischen Witchcraft Act findet sich erstmals nicht der Schadenszauber, sondern der Teufelspakt als Wesensmerkmal des Hexerei-Delikts.
Schottland * Mit dem schottischen Witchcraft Act findet sich erstmals nicht der Schadenszauber, sondern der Teufelspakt als Wesensmerkmal des Hexerei-Delikts.
Stuttgart * In der Württembergischen Landesordnung wird das neue Hexerei-Delikt ausformuliert: „Wo aber jemandt sich mit dem Teuffel, zu Nachtheil und Beschädigung der Menschen in Bündnuß eingelassen und damit noch niemandts Schaden gethon hette, der soll gestrafft werden nach Gelegenheit der Sach“.
Sachsen * Die Kursächsischen Konstitutionen nimmt für den Teufelspakt die Todesstrafe auf.
Pfalz * Im Kurpfälzischen Landrecht ist für den Teufelspakt die Todesstrafe vorgesehen.
Baden * Auch im Badischen Landrecht ist für den Teufelspakt die Todesstrafe vorgesehen. Damit ist Baiern umzingelt. Jetzt kann die Saat des Hexenhammers auch in München und im Herzogtum Baiern aufgehen.