Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000 Chronik 2026
Gefundene Einträge: 15
Suchergebnisse als PDF
1. Mai 1919
Das Freikorps Oberland wird vom Thule-Führer befehligt

München * Das Freikorps Oberland wurde vom Thule-Führer Rudolf von Sebottendorf gegründet und wird jetzt auch von ihm angeführt.

Der aus diesem Freikorps hervorgehende Bund Oberland wird ab 1921 den Kern der SA in Bayern bilden und wird Teil des Deutschen Kampfbundes sein, der sich im November 1923 am Hitler-Ludendorff-Putsch beteiligt. 

6. November 1923
Kardinal Faulhaber verweigert sich gegenüber Reichskanzler Stresemann

Kreuzviertel * Erzbischof Michael von Faulhaber, der seit dem Kriegsende nicht müde wird zu betonen, dass die Ausschaltung der Kirchen aus dem öffentlichen Leben Anstand, Sitte, öffentliche Moral und Autoritätsglauben untergraben, verweigert sich aber gegenüber dem Reichskanzler Gustav Stresemann, als ihn dieser im Oktober 1923 bittet, „sich in den Dienst der Sache der sittlichen Wiedergeburt zu stellen“. 

Zwei Tage vor dem sogenannten Hitler-Ludendorff-Putsch teilt ihm der Kardinal mit, dass er für eine Mitarbeit „aus gesundheitlichen Gründen und aus kirchenrechtlichen Bedenken“ nicht zur Verfügung steht. Ansonsten meint er aber, „daß die Kirche es als eine Gewissenspflicht empfindet, an der sittlichen Wiedergeburt des Volkes, im Besonderen an dem Abbau der Kritiksucht und an der Pflege des Autoritätssinnes, an dem Abbau- der Selbstsucht und an der Pflege des Opfersinnes nach Kräften mitzuarbeiten.“  

Weitere allgemein gehaltene und nicht zur Problemlösung beitragende Floskeln folgen. 

8. November 1923
Adolf Hitler stürmt mit einem Stoßtrupp den Bürgerbräukeller

München-Haidhausen * Adolf Hitler stürmt mit einem bewaffneten Stoßtrupp den Bürgerbräukeller, in dem die Freie Vereinigung von Erwerbsständen zu einer Veranstaltung eingeladen hatte, und erklärte die „Nationale Revolution“ für „ausgebrochen“.

Am nächsten Tag machen sich die Putschisten auf den Weg in die Innenstadt. An der Feldherrnhalle kommt es zu einer Schießerei mit der Landespolizei. Sechzehn Putschisten und vier Polizisten kommen dabei ums Leben.

9. November 1923
Der Marsch zur Feldherrnhalle

München-Maxvorstadt * Beim Hitler-Ludendorff-Putsch ist das Kriegsministerium ein Zwischenziel des „Marsches nach Berlin“, der jedoch an der Feldherrnhalle gestoppt wird.

Ernst Röhm besetzt im Auftrag Hitlers mit 400 Bewaffneten sein eigenes Bürohaus, in dem er Stabsoffizier war. Ohne Erfolg!

9. November 1923
Vorübergehender Rückgang antisemitischer Übergriffe 

Freistaat Bayern * Nach dem Scheitern des Hitler-Ludendorff-Putsches gehen die antijüdischen Übergriffe in München zunächst zurück. Die Ereignisse lenken die Aufmerksamkeit auf die politische Radikalisierung im Freistaat Bayern und schaden dessen Ansehen weit über die Landesgrenzen hinaus. Angesichts dieses erheblichen Imageschadens bemühen sich die Behörden vorübergehend um eine stärkere öffentliche Ordnung, wodurch auch die Zahl antisemitischer Ausschreitungen zeitweise abnimmt.

11. November 1923
Nach dem gescheiterten Putsch: Hitler in Landsberg 

Uffing am Staffelsee - Landsberg am Lech * Zwei Tage nach dem Scheitern des Hitlerputsches nimmt die bayerische Polizei Adolf Hitler in der Villa seines Mitverschwörers Ernst Hanfstaengl in Uffing fest. Anschließend bringt sie ihn in das Gefängnis Landsberg am Lech. Dort befindet er sich zunächst in Schutzhaft und ab dem 14. November wegen des Verdachts auf Hochverrat in Untersuchungshaft. 

14. November 1923
Von der Schutzhaft in die Untersuchungshaft 

Landsberg am Lech * Drei Tage nach seiner Einlieferung in das Gefängnis Landsberg wird Adolf Hitlers Schutzhaft in Untersuchungshaft umgewandelt. Gegen ihn wird wegen seiner führenden Beteiligung am gescheiterten Putschversuch in München und wegen Hochverrats ermittelt. Bis zum Beginn des Hitler-Ludendorff-Prozesses bleibt er in Landsberg; für die Verhandlung vor dem Volksgericht wird er nach München gebracht. 

 

26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I beginnt der Hochverratsprozess gegen die führenden Beteiligten des gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsches. Angeklagt sind Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Die Hauptverhandlung dauert 25 Verhandlungstage und endet am 1. April 1924. 

Ursprünglich soll der Prozess im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz stattfinden; aus Sicherheitsgründen wird zeitweise auch die Gefangenenanstalt Landsberg als Verhandlungsort erwogen. Schließlich tagt das Gericht im Hauptlesesaal der ehemaligen Kriegsschule beziehungsweise Infanterieschule an der Blutenburgstraße. Die Umgebung wird weiträumig abgesperrt. 

Der Vorsitzende Richter Georg Neithardt führt den Prozess mit auffälligem Wohlwollen gegenüber den Angeklagten. Hitler erhält ausgiebig Gelegenheit zu politischen Reden und nutzt die Verhandlung als öffentlichkeitswirksame Propagandabühne. 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

12. Mai 1924
Kein Verfahren gegen Kahr, Seißer und Lossow 

München * Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr, Landespolizeichef Hans Ritter von Seißer und den früheren Reichswehrbefehlshaber Otto von Lossow ein. Ein Vorsatz der drei Beschuldigten, sich am Hitler-Ludendorff-Putsch vom 8. und 9. November 1923 zu beteiligen, sei nicht nachzuweisen. 

Kahr, Seißer und Lossow haben während des Umsturzversuchs eine widersprüchliche Rolle gespielt: Im Bürgerbräukeller erklären sie zunächst – unter dem Druck der bewaffneten Putschisten – ihre Unterstützung, widerrufen diese jedoch noch in derselben Nacht und leiten Gegenmaßnahmen ein. Wegen ihres mehrdeutigen Verhaltens und ihrer vorausgegangenen eigenen Diktaturpläne ist bereits ihr Ausschluss vom Münchner Hochverratsprozess auf scharfe Kritik gestoßen. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bleiben sie strafrechtlich unbehelligt. 

Bis zum 15. Mai 1924
Weitere Prozesse gegen Putschbeteiligte 

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I finden drei weitere Prozesse gegen Beteiligte am Hitler-Ludendorff-Putsch statt. Gegenstand der Verfahren sind der gewaltsame Überfall auf die Redaktion der sozialdemokratischen Zeitung „Münchener Post“, die rechtswidrige Beschlagnahme von Banknoten in Münchner Druckereien sowie der Diebstahl von Waffen. 

Die sozialdemokratische „Münchener Post“, eine entschiedene Gegnerin Hitlers und der NSDAP, wird während des Putsches von Angehörigen des „Stoßtrupps Hitler“ verwüstet. Mitarbeiter der Zeitung und sozialdemokratische Politiker werden zeitweise als Geiseln verschleppt. Die nachgeordneten Prozesse verdeutlichen damit, dass sich der Umsturzversuch nicht auf politische Aufrufe und den Marsch zur Feldherrnhalle beschränkt, sondern von organisierten Gewalttaten, Freiheitsberaubungen und Eigentumsdelikten begleitet wird. 

8. November 1933
Adolf Hitler eröffnet im Sterneckerbräu das NSDAP-Parteimuseum

München-Angerviertel * Reichskanzler Adolf Hitler eröffnet im ehemaligen Sterneckerbräu das Parteimuseum der NSDAP. Es wird zur Wallfahrtsstätte der Nationalsozialisten und zum Magneten für Einheimische und Fremde. 20 Pfennig kostet der Eintritt zu den museal hergerichteten Räumen.

Im Rahmen der alljährlichen pompösen Veranstaltungen am 9. November zur Erinnerung an den Hitler-Ludendorff-Putsch 1923 findet beim Marsch vom Bürgerbräukeller zur Feldherrnhalle eine Gedenkminute vor dem Sterneckerbräu statt.