Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
0 Chronik 2026
um 1871
Ein vielfältiges Volksbildungswesen entwickelt sich

Königreich Bayern * Im Zeitraum von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges entwickelt sich in Bayern ein vielfältiges Volksbildungswesen, das von verschiedenen politisch-gesellschaftlichen Richtungen getragen wird. Im Bereich des bürgerlich-liberalen Lagers entstehen Volksbildungsvereine, die als Vorläufer der Volkshochschulen angesehen werden können.

um 1903
Michael Faulhaber stuft Frauen als „Menschen zweiter Wahl“ ein

Straßburg - Speyer * Bis zu seiner Ernennung zum Bischof von Speyer im Jahr 1911 ist Michael Faulhaber Inhaber eines Lehrstuhls eines Professors für alttestamentarische Exegese und biblische Theologie an der Kaiser-Wilhelm-Universität in Straßburg. 

Bereits während dieser Zeit nimmt er ultrakonservative Positionen ein. Unter anderem stuft er Frauen als „Menschen zweiter Wahl“ ein, wenn er sagt: „Die hausrechtliche Stellung der Frau ist dem Gotteswort umzirkelt, das Weib soll die Gehilfin des Mannes sein. [...] Diese untergeordnete Stellung ist der ursprüngliche Wille des Schöpfers.“  

Demzufolge ist auch die Entscheidung der Reichsregierung, wonach eine verheiratete Frau auch Lehrerin werden darf, gegen den Willen Gottes. Er bezeichnet die Regelung als eine „Missgeburt mit einem doppeltem Gesichte, weil man nicht im Nebenamt Mutter sein und weil eine Person nicht zwei Berufe erfüllen kann“.

Natürlich hat die Kirche nichts gegen die Frauenbildung, doch auf den Hochschulen sollen die Damen die Ausnahme und in der Kirche haben sie stumm zu sein. Gerne zitiert er das Paulus-Wort: „Wenn sie [die Frauen] lernen wollen, sollen sie zu Hause ihre Männer fragen. Es ist eine Schande, wenn in den gottesdienstlichen Versammlungen eine Frau das Wort nimmt.“

2. August 1914
Ausländische Studenten verlassen die Universitätsstadt München

München * An den Münchner Hochschulen, wozu die Ludwig-Maximilians-Universität, die Technische Hochschule, die Königliche Akademie der Künste und die Königliche Akademie der Tonkünste gehören, sind

  • 412 Studierende aus Österreich-Ungarn,
  • 376 aus Russland und
  • 50 Studenten aus dem Königreich Serbien eingeschrieben.  

Diese verlassen die Stadt - aus unterschiedlichen Gründen - umgehend. 

2. November 1918
Ein bayerisches Abkommen über parlamentarische Reformen

München-Kreuzviertel * Unter dem Eindruck der revolutionären Unruhen im Deutschen Reich schließt die bayerische Regierung mit Delegierten der im Landtag vertretenen Parteien ein Abkommen über parlamentarische Reformen, in der wesentliche Forderungen der SPD erfüllt werden. Sie beinhaltet:

  • Die Einführung der Verhältniswahl zur Kammer der Abgeordneten.
  • Eine ergiebige Verstärkung der Kammer der Reichsräte durch Vertreter der Gemeinden, der Hochschulen und der wichtigsten Berufs- und Erwerbsstände.
  • Von den Prinzen des Königlichen Hauses gehören nur noch der Kronprinz und fünf weitere der Reichsrätekammer an.
  • Keine weitere Ernennung erblicher Reichsräte.
  • Ein Veto der Reichsrätekammer gegen ein Gesetz kann durch dreimalige Abstimmung der Abgeordnetenkammer überstimmt werden. 
  • Die Einjährige Finanzperiode.
  • Als Minister können nur Personen berufen werden, die das Vertrauen der Kammern des Landtags besitzen.
  • Ein Ministerium für Soziale Fürsorge wird neu gebildet und mit einem Sozialdemokraten besetzt.
  • Ferner sollen vier Abgeordnete als Minister ohne Portefeuille [= Ressort, Ministerium] berufen werden, einer davon aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion.

Die notwendige Kabinettsumbildung ist für den 8. November angekündigt.

Die Verhältniswahl zur Abgeordnetenkammer ist eine alte sozialdemokratische Forderung und die Vereinbarungen über die Kammer der Reichsräte laufen auf eine Demokratisierung der Kammer der Adeligen und des hohen Klerus hinaus. Dadurch hätte die Bayerische Verfassung zugleich parlamentarisiert werden sollen. Auch die Vorschrift aus dem Wahlgesetz von 1896, wonach kein Abgeordneter zum Minister berufen werden darf, würde durch diese Gesetzesvorlage abgeschafft werden.

Über den Königlichen Erlass über die Parlamentarisierung Bayerns soll am 6. November 1918 die Abgeordnetenkammer abstimmen und sich am 8. November die Kammer der Reichsräte mit dieser Vorlage befassen. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Obwohl die sozialdemokratische Münchener Post die Vereinbarung als „Beginn der Demokratisierung Bayerns“ feiert, stehen viele Sozis dieser Demokratisierung von oben sehr skeptisch gegenüber. 

11. August 1919
Erwachsenenbildung als verpflichtende Aufgabe

Deutsches Reich * In der Weimarer Republik erhält die Erwachsenenbildung Verfassungsrang. Der Artikel 148 Abs. 3 der Reichsverfassung macht die Förderung der Erwachsenenbildung zu einer verpflichtenden Aufgabe für das Reich, die Länder sowie die Gemeinden und hebt dabei besonders die Volkshochschulen hervor. 

Diese bilden in dieser Zeit die wesentlichen Züge ihrer inneren und äußeren Form aus und werden zur bedeutendsten Institution der Erwachsenenbildung. Sie sind sowohl gesellschaftstheoretisch als auch pädagogisch-didaktisch auf Demokratisierung ausgerichtet. Seinen Ausdruck fand dieser Ansatz vor allem in der Sozialform der Arbeitsgemeinschaft. 

um 6. April 1933
„Für volksbewusstes Denken und Fühlen im deutschen Schrifttum“

Berlin * Die „Deutsche Studentenschaft“, der Dachverband der „Allgemeinen Studentenausschüsse“, wirbt bei den Studenten der einzelnen Hochschulen per Rundschreiben zur Mitarbeit an einer vierwöchigen Aktion „gegen den jüdischen Zersetzungsgeist und für volksbewusstes Denken und Fühlen im deutschen Schrifttum“

20. September 1934
Studenten sollen im Kameradschaftshaus wohnen

Berlin - München-Haidhausen * Der Reichsführer der Deutschen Studentenschaft ordnet an, dass zur weltanschaulich einheitlichen Erziehung des akademischen Nachwuchses, den er „als revolutionären Stoßtrupp des Nationalsozialismus an den Hochschulen“ sieht, jeder Studienanfänger des kommenden Wintersemesters  die beiden ersten Semester an derselben Hochschule hören und dabei in einem von der Deutschen Studentenschaft anerkannten Kameradschaftshaus wohnen soll.

1980
Auch Frauen können Maximilianeer werden

München-Haidhausen * Auch Frauen können nun Maximilianeer werden. Als König Max II. die Stiftung anno 1852 ins Leben rief, waren nur Männer zum Studium zugelassen. Daher war - laut der Gründungsurkunde - die Förderung nur „talentvollen Jünglingen“ vorbehalten. 

Trotz der Öffnung der Hochschulen für Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts lässt die Förderung von Studentinnen noch bis zum Jahr 1980 auf sich warten. 

Da die Bestimmungen über den Zweck einer Stiftung grundsätzlich nicht geändert werden dürfen, besteht die einzige Möglichkeit zur Aufnahme weiblicher Stipendiaten nur darin, eine eigens für Frauen gedachte zweite Stiftung ins Leben zu rufen. Dazu brauchte man jedoch Geld. Und dieses steht erst im Jahr 1980 - im Rahmen der Feierlichkeiten zu „800 Jahre Wittelsbach und Bayern“ - als Wittelsbacher Jubiläumsstiftung zur Verfügung. 

1994
Die Münchner Volkshochschule wird in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) umgewandelt

München * Die Münchner Volkshochschule wird in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) umgewandelt. Mit der Umwandlung zur gGmbH erhält die MVHS eine eigenständigere Rechtsform, bleibt aber weiterhin gemeinnützig und öffentlich getragen. 

Gesellschafter bleiben öffentliche und gesellschaftliche Akteure, insbesondere die Landeshauptstadt München. Die Gemeinnützigkeit bedeutete weiterhin, dass die Einrichtung nicht gewinnorientiert arbeitet, sondern Bildungsaufgaben für die Allgemeinheit erfüllt. Den Vorsitz im Aufsichtsrat übernahm der amtierende Münchner Oberbürgermeister. 

Die Umwandlung von Volkshochschulen in eigenständige Rechtsformen ist zu dieser Zeit Teil eines breiteren Trends in der Erwachsenenbildung in Deutschland.