Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000 Chronik 2026
Gefundene Einträge: 21
Suchergebnisse als PDF
28. Juli 1790
Der Magistrat greift die verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn an

München * Der Magistrat, den man bei der Formulierung der „allgemeinen Dank- und Huldigungsadresse der Münchner Bürgerschaft an den Kurfürsten“ übergangen hat, sieht sich in seiner verfassungsrechtlichen Position als Sprecher der Bürger verletzt und distanziert sich von dem ganzen Vorgang.

Der Magistrat verbreitet eine Rechtfertigungsschrift, in welcher er die Intrige Sir Benjamin Thompsons aufdeckt und eine „Verbindung zwischen einer verfehlten Regierungspolitik und den revolutionären Vorgängen in Frankreich“ herstellt. 

31. Juli 1790
Kurfürst Carl Theodor setzt den Magistrat ab

München * Kurfürst Carl Theodor empfindet die Rechtfertigungsschrift des Magistrats vom 28. Juli und die darin enthaltenen Angriffe auf die „verfehlte Regierungspolitik des Landesherrn“ als Majestätsbeleidigung und Hochverrat. Er lässt ein Exempel statuieren, den gesamten Inneren- und Äußeren Rat vor eine kurfürstliche Spezialkommission bringen und einzeln verhören. Bis zur nächsten Stadtratswahl überträgt er die Geschäfte einer kurfürstlichen Stadtadministrationskommission. 

23. August 1916
Karl Liebknecht zu über vier Jahren Zuchthaus verurteilt

Berlin * Das Urteil gegen Karl Liebknecht lautet in der zweiten Instanz: „Der Angeklagte wird wegen versuchten Kriegsverrat in Tateinheit mit erschwertem Ungehorsam im Felde sowie wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt mit vier Jahren und einem Monat Zuchthaus bestraft. Zugleich wird auf Entfernung aus dem Heere, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von sechs Jahren […] erkannt.“ 

Hugo Haase, der bis März 1916 immerhin SPD-Vorsitzender ist, setzt sich vergeblich für Liebknechts Freilassung ein. 

17. April 1919
Der Vollzugsrat macht Ernst Toller Vorwürfe

München * Der Vollzugsrat wirft Ernst Toller vor, dass er die Verteidigungslinie bei Dachau allzu leichtfertig preisgegeben habe. Das wird mit Verrat gleichgesetzt.

Im Protokoll des Vollzugsrats steht: „Dieses Vorgehen ist unerhört, man müsse denken, man stehe im Krieg, da dürfe ein Genosse nicht auf eigene Faust handeln. Wenn Toller das in der kaiserlichen Armee getan hätte, wäre er wegen Hochverrat vor das Kriegsgericht gestellt worden“. 

2. Juni 1919
Der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné beginnt

München-Au * Vor dem Standgericht in der Au beginnt der Prozess gegen den Kommunistenführer Eugen Leviné. In seiner Verteidigungsrede sagt er: „Wir Kommunisten sind Tote auf Urlaub, dessen bin ich mir bewusst. Ich weiß nicht, ob Sie mir meinen Urlaubsschein noch verlängern werden, oder ob ich einrücken muss zu Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg. Ich sehe auf jeden Fall Ihrem Spruch mit Gefasstheit und mit einer inneren Heiterkeit entgegen. Die Ereignisse sind nicht aufzuhalten. 

Die Staatsanwaltschaft glaubt, die Führer hätten die Massen aufgepeitscht. Wie die Führer die Fehler der Massen nicht hintertreiben konnten unter der Scheinräterepublik, so wird auch das Verschwinden des einen oder des anderen Führers unter keinen Umständen die Bewegung hindern. Und über kurz oder lang werden in diesem Raume andere Richter tagen, und dann wird der wegen Hochverrats bestraft werden, der sich gegen die Diktatur des Proletariats vergangen hat.“ 

27. August 1922
Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet

München - München-Maxvorstadt * Der Deutsche Katholikentag in München wird eröffnet. Für die anreisenden Zehntausenden von Gläubigen wird ein großer Festgottesdienst auf dem Königsplatz abgehalten, bei dem sich die katholische Kirche mit eindrucksvollem Gepränge darstellt. Die Straßen der Stadt sind mit Fahnen geschmückt, nur das Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik ist demonstrativ vergessen worden.

Kardinal Michael von Faulhaber enthält sich bei dieser zur politischen Kundgebung umgestalteten Veranstaltung weder politischer noch demokratiefeindlicher Äußerungen und ruft in seiner Ansprache zum Kampf der Kirche gegen den Staat auf:

„Wehe dem Staat,

  • der seine Rechtsordnung und Gesetzgebung nicht auf den Boden der Gebote Gottes stellt,
  • der eine Verfassung schafft ohne den Namen Gottes,
  • der die Rechte der Eltern in seinem Schulgesetz nicht kennt,
  • der die Theaterseuche und die Kinoseuche nicht fernhält von seinem Volk,
  • der Gesetze gibt, die die Ehescheidung erleichtern,
  • die die uneheliche Mutterschaft in Schutz nehmen“.

Diesem Satz folgt ein - von den dicht gedrängten Besuchern stürmisch bejubelter - rhetorischer Tiefschlag gegen die Republik und ihrer Gründer: „Die Revolution war Meineid und Hochverrat und bleibt in der Geschichte erblich belastet und mit dem Kainsmal gezeichnet“. Diese Worte wirken, wie Faulhaber später einmal recht zufrieden feststellt, wie eine Bombe. Der Kardinal versagt sich damit wieder einmal - mit seiner ganzen Autorität und in der Öffentlichkeit - der Weimarer Republik und bereitet damit - ohne das möglicherweise direkt zu beabsichtigen - Adolf Hitler den Weg.

Schon damals stellt die sozialdemokratische Münchener Post unter der Überschrift „Wohin des Wegs, Herr Kardinal?“ fest: „Seine Ansichten sind ein Beweis für den Machthunger der römischen Kirche und ihres Klerus, die nicht mit dem Staat in Frieden und Verträglichkeit zusammenleben, sondern ihn um jeden Preis beherrschen wollen.“  

Die in Anwesenheit der Spitzen von Kirche, Staat und Gesellschaft gemachten Aussagen des Kardinals führen allerdings auch zu einem „weltweit hallenden Eklat“ und veranlasst die - konservative - Reichsregierung, sich bei Papst Pius XI. zu beschweren. Damit, dass sich ein Widerstand derjenigen Katholiken formiert, die im neuen Staat ehrlich mitarbeiten wollen, hat Faulhaber nicht gerechnet. 

11. November 1923
Nach dem gescheiterten Putsch: Hitler in Landsberg 

Uffing am Staffelsee - Landsberg am Lech * Zwei Tage nach dem Scheitern des Hitlerputsches nimmt die bayerische Polizei Adolf Hitler in der Villa seines Mitverschwörers Ernst Hanfstaengl in Uffing fest. Anschließend bringt sie ihn in das Gefängnis Landsberg am Lech. Dort befindet er sich zunächst in Schutzhaft und ab dem 14. November wegen des Verdachts auf Hochverrat in Untersuchungshaft. 

14. November 1923
Von der Schutzhaft in die Untersuchungshaft 

Landsberg am Lech * Drei Tage nach seiner Einlieferung in das Gefängnis Landsberg wird Adolf Hitlers Schutzhaft in Untersuchungshaft umgewandelt. Gegen ihn wird wegen seiner führenden Beteiligung am gescheiterten Putschversuch in München und wegen Hochverrats ermittelt. Bis zum Beginn des Hitler-Ludendorff-Prozesses bleibt er in Landsberg; für die Verhandlung vor dem Volksgericht wird er nach München gebracht. 

 

26. Februar 1924
Der Hitler-Ludendorff-Prozess beginnt

München-Neuhausen * Vor dem Volksgericht München I beginnt der Hochverratsprozess gegen die führenden Beteiligten des gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsches. Angeklagt sind Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Heinz Pernet, Ernst Röhm, Hermann Kriebel, Friedrich Weber, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Die Hauptverhandlung dauert 25 Verhandlungstage und endet am 1. April 1924. 

Ursprünglich soll der Prozess im Gerichtsgebäude am Mariahilfplatz stattfinden; aus Sicherheitsgründen wird zeitweise auch die Gefangenenanstalt Landsberg als Verhandlungsort erwogen. Schließlich tagt das Gericht im Hauptlesesaal der ehemaligen Kriegsschule beziehungsweise Infanterieschule an der Blutenburgstraße. Die Umgebung wird weiträumig abgesperrt. 

Der Vorsitzende Richter Georg Neithardt führt den Prozess mit auffälligem Wohlwollen gegenüber den Angeklagten. Hitler erhält ausgiebig Gelegenheit zu politischen Reden und nutzt die Verhandlung als öffentlichkeitswirksame Propagandabühne. 

1. April 1924
Milde Urteile im Hitler-Ludendorff-Prozess 

München-Neuhausen * Nach 25 Verhandlungstagen verkündet das Volksgericht München I die Urteile gegen die führenden Beteiligten am gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch.

  • Adolf Hitler, Hermann Kriebel, Friedrich Weber und Ernst Pöhner werden wegen Hochverrats zu jeweils fünf Jahren Festungshaft und einer Geldstrafe von 200 Goldmark verurteilt. Das Gericht erkennt ihnen mildernde Umstände zu und bleibt damit bei der gesetzlichen Mindeststrafe. Die Festungshaft gilt zudem als nicht entehrende Form des Freiheitsentzugs. 
  • Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Heinz Pernet, Robert Wagner und Wilhelm Frick erhalten wegen Beihilfe zum Hochverrat jeweils ein Jahr und drei Monate Festungshaft sowie eine Geldstrafe von 100 Goldmark. Erich Ludendorff wird freigesprochen. Das Gericht folgt dabei seiner wenig glaubwürdigen Behauptung, von Hitlers eigentlichen Umsturzplänen nichts gewusst zu haben. 
  • Die Staatsanwaltschaft hat für Hitler acht Jahre Haft beantragt. Das Volksgericht stellt Hitler, Kriebel, Weber und Pöhner jedoch bereits nach Verbüßung eines weiteren Strafteils von sechs Monaten eine Entlassung auf Bewährung in Aussicht. Den wegen Beihilfe Verurteilten gewährt es diese Bewährung sofort. 
  • Auch Hitlers Vorstrafe bleibt folgenlos: Obwohl er 1922 wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden ist und noch unter Bewährung steht, stellt ihm das Gericht erneut eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht. Ebenso sieht es von der gesetzlich vorgesehenen Ausweisung des österreichischen Staatsbürgers ab. Zur Begründung erklärt das Gericht, die Vorschrift könne auf einen Mann, der sich als Deutscher fühle und im deutschen Heer Kriegsdienst geleistet habe, nicht angewandt werden. 

Da die bayerischen Volksgerichte in den ihnen übertragenen Verfahren als erste und letzte Instanz entscheiden, ist kein Rechtsmittel möglich. Das außergewöhnlich milde und sofort rechtskräftige Urteil wird bereits von Zeitgenossen scharf als Ausdruck einer politisch einseitigen Justiz kritisiert. 

12. Mai 1924
Kein Verfahren gegen Kahr, Seißer und Lossow 

München * Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr, Landespolizeichef Hans Ritter von Seißer und den früheren Reichswehrbefehlshaber Otto von Lossow ein. Ein Vorsatz der drei Beschuldigten, sich am Hitler-Ludendorff-Putsch vom 8. und 9. November 1923 zu beteiligen, sei nicht nachzuweisen. 

Kahr, Seißer und Lossow haben während des Umsturzversuchs eine widersprüchliche Rolle gespielt: Im Bürgerbräukeller erklären sie zunächst – unter dem Druck der bewaffneten Putschisten – ihre Unterstützung, widerrufen diese jedoch noch in derselben Nacht und leiten Gegenmaßnahmen ein. Wegen ihres mehrdeutigen Verhaltens und ihrer vorausgegangenen eigenen Diktaturpläne ist bereits ihr Ausschluss vom Münchner Hochverratsprozess auf scharfe Kritik gestoßen. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bleiben sie strafrechtlich unbehelligt. 

4. November 1936
Faulhabers Unterredung mit Adolf Hitler

Obersalzberg * Kardinal Michael von Faulhaber ist ein Leben lang stolz auf seine Aussagen vom Deutschen Katholikentag. Er brüstet sich sogar damit noch bei seiner - problematischen - dreistündigen Unterredung mit Adolf Hitler auf dem Obersalzberg: „1922 habe ich den marxistischen Umsturz von 1918 und 1919 als ‚Meineid und Hochverrat‘ bezeichnet und trotz aller Bedrohungen das Wort nicht zurückgenommen.“

Nach seinem selbst verfassten Protokoll trat er Adolf Hitler mit folgenden Worten gegenüber: „Sie sind als das Oberhaupt des Deutschen Reiches für uns gottgewollte Autorität, rechtmäßige Obrigkeit, der wir im Gewissen Ehrfurcht und Gehorsamkeit schulden.“