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2000
-3000Chronik2026
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Um 250
Bierhandel im römischen Trier 

Trier * In Augusta Treverorum, dem heutigen Trier, ist Bier bereits in der Römerzeit eine Handelsware. Mehrere fragmentarische Inschriften aus der Region verweisen auf die Herstellung und den Vertrieb von „cervesa“, einem Getreidebier, das besonders in den nördlichen Provinzen des Römischen Reiches verbreitet ist. 

Eine der Inschriften nennt vermutlich eine Frau namens Hosidia Materna. Nach der ergänzten Lesung bezeichnet sie sich als Händlerin oder Angehörige des Bierbrauergewerbes. Der Fund zeigt damit, dass auch Frauen am gewerblichen Bierhandel beteiligt sein können. Die Inschrift ist allerdings nur unvollständig erhalten und lässt sich nicht sicher auf das Jahr 250 datieren. Präziser ist eine Einordnung in das 2. oder 3. Jahrhundert n. Chr. 

Bei den germanischen Völkern dient Bier nicht nur als Alltagsgetränk, sondern spielt auch bei Gastmählern, Festen und religiösen Handlungen eine Rolle. Gemeinsames Trinken kann soziale Bindungen stärken und Vereinbarungen feierlich bekräftigen. Die konkreten Aussagen über Gelöbnisse, Verträge und die Entlohnung des Hofgesindes gelten jedoch nicht gleichermaßen für alle germanischen Gruppen und Zeiträume. 

1526
Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen eine „Ordnung der Klaider“

München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.

Diese mit den Landständen abgestimmte Bekleidungsvorschrift ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.

  • So bilden die Frauen und Töchter des Adels, der Patrizier-Geschlechter, der Kaufleute und reichen Bürger sowie der Handwerksmeister jeweils eine eigene Gruppe.
  • Die dem „Hofgesindt“ zugerechneten oberen Beamten wie die fürstlichen Räte und die nicht-adeligen Sekretäre sind mit den Patrizier-Bürgergeschlechtern gleichgestellt.
  • Der ebenfalls zum „Hofgesindt“ gehörende höhere Beamtenstand, wozu die fürstlichen Pfleger, Richter, Kastner, Mautner, Zöllner, Ungelter, Forstmeister, oberste Jäger, Futterschreiber, Küchenschreiber und Mundköche gehören, sind kleidungstechnisch im selben Rang wie die Kaufleute und die reichen Bürger.
  • Der gemeine Bürger ist dem Handwerksgesellen und
  • der Tagelöhner dem Bauern gleichgestellt.

Das ergibt insgesamt acht Standesgruppen. 

Seit dem Jahr 1617
Herzog Maximilian I. will vom Isartor hin zum Fluss die Stadt erweitern

München * Im Zuge des Ausbaus der Münchner Wallbefestigung plant Herzog Maximilian I., das Gebiet vom Isartor bis zum Fluss städtebaulich zu erweitern und in die bestehende Stadtmauer einzubeziehen.

Als offizielle Gründe nennt er die zunehmende Platznot innerhalb der ummauerten Stadt, die wachsende Bevölkerungszahl sowie den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Vor allem für den stetig größer werdenden Hofstaat und das Hofgesinde fehle es an geeigneten Unterkünften.

Der Münchner Rat lehnt eine Stadterweiterung jedoch entschieden ab. Nach seiner Argumentation seien viele Bürger zu arm, um neue Häuser zu bauen, und die wohlhabenden Einwohner hätten kein Interesse daran, ihr Vermögen in Zinshäuser zu investieren, deren Mieteinnahmen nicht einmal die Baukosten decken würden. Zudem befürchtet der Rat, dass Neubauten vor den Toren den Wert der bestehenden Häuser innerhalb der Stadt mindern und die Mieten insgesamt sinken könnten.

Am Ende setzt sich der Rat der Stadt München durch – die geplante Stadterweiterung wird nicht umgesetzt.