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Um Februar 1308
Clemens V. setzt die inquisitorischen Verfahren gegen die Templer aus 

Poitiers - Frankreich * Papst Clemens V. suspendiert die Vollmachten der Inquisitoren in der Templerangelegenheit. Nach den Widerrufen führender Ordensmitglieder wachsen seine Zweifel am bisherigen Vorgehen. Zugleich beanstandet er das nicht autorisierte Eingreifen und beansprucht die Kontrolle über das Verfahren. 

Die Maßnahme führt jedoch nicht zur Freilassung der Gefangenen. Die Templer bleiben in königlicher Haft, und Philipp IV. setzt seinen politischen Druck auf den Papst fort. Über Schuld oder Unschuld des Ordens ist damit noch nicht entschieden. 

5. Juli 1308
Clemens V. erneuert die Vollmachten der Inquisitoren 

Poitiers * Papst Clemens V. hebt die zuvor verfügte Suspendierung der inquisitorischen Vollmachten in der Templerangelegenheit auf. Damit ermöglicht er die Fortsetzung der Untersuchungen. Das weitere Vorgehen unterscheidet zwischen der Prüfung der Schuld einzelner Ordensbrüder und der Untersuchung des Templerordens als Institution. 

Suchbegriffe: Templer
Personen: Clemens V. Papst
1430
Ein fünfbändiger Entwurf für einen christlichen Idealstaat

Savoyen * Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der spätere Gegenpapst Felix V., lässt einen fünfbändigen Entwurf für einen christlichen Idealstaat erarbeiten. Darin dürfen keinerlei Normverstöße, erst recht keine Gotteslästerung, Häresie und Zauberei geduldet werden.

Als weltlicher Herrscher führt er in seinem Herzogtum bereits schärfere Gesetze gegen sittliche und religiöse Verstöße ein. Dabei führt Herzog Amadeus - „der Friedfertige“ - das inquisitorische Verfahren gegen Ketzer wie gegen Zauberer ein und ermuntert seine Amtsleute, mit dominikanischen und franziskanischen Inquisitoren zusammenzuarbeiten. 

19. April 1600
Die „Inquisitoren“ nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor

München-Graggenau * Die Inquisitoren nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor. Er kommt an den Wippgalgen, bei dem man an nach hinten gestreckten Armen und einem Gewicht an den Füßen hochgezogen wird. Auch sein Widerstand bricht schnell und er bestätigt jede nur mögliche Grausamkeit, die man ihm und seinen erwachsenen Söhnen unterstellt.

Die Verhandlungsführer gehen immer nach dem gleichen Muster vor. Die gewünschten Antworten werden quasi vorformuliert und müssen von dem Opfer nur noch bestätigt werden. Was dann im Geständnis steht, ist also in der Regel der Phantasie der Befrager entsprungen.

Um den 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

Um den 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

28. April 1738
Papst Clemens XII. verbietet Katholiken die Freimaurerei 

Rom * Papst Clemens XII. verurteilt mit der Bulle „In eminenti apostolatus specula“ die Freimaurerei. Er untersagt katholischen Laien und Geistlichen, Freimaurergesellschaften beizutreten, an ihren Zusammenkünften teilzunehmen oder sie zu unterstützen. Bei Zuwiderhandlung tritt die Exkommunikation ohne weiteres Urteil ein. 

Der Papst begründet das Verbot unter anderem mit der Geheimhaltung, den Verschwiegenheitseiden und der Aufnahme von Menschen unterschiedlicher Religionen. Darin sieht er eine Gefahr für Kirche und staatliche Ordnung. Über die Freimaurer heißt es sinngemäß: „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie das Licht nicht so sehr hassen.“ 

Clemens beauftragt Bischöfe und Inquisitoren, gegen Verstöße vorzugehen. Bei Bedarf sollen sie die weltliche Obrigkeit hinzuziehen. Die Bulle bildet den Auftakt einer langen Reihe päpstlicher Verurteilungen der Freimaurerei. 

Suchbegriffe: Freimaurer, Mopsorden, Vatikan