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Die rechte Kinnlade Johannes des Täufers in Haidhausen

Haidhausen * Herzog Maximilian I. schenkt der Sankt-Johann-Baptist-Kirche die rechte Kinnlade des heiligen Johannes des Täufers um Haidhausen in den Status eines Wallfahrtsortes zu setzen. Die kostbare Reliquie stammt aus dem Benediktinerkloster Stablo-Malmedy, das in der Erzdiözese Köln liegt, das von dem jüngeren Bruder des Wittelsbachers, Kurfürst Ferdinand, regiert wird.  

Die Verehrung der heiligen Knochen bringt den Andachten in der Haidhauser Kirche einen noch größeren Zulauf.  

Die Kopfreliquie des heiligen Johannes des Täufers wird heute an mehreren Orten verehrt.  
Das bedeutet, dass der Heilige - vorsichtig gesagt - mindestens vier Köpfe haben musste. 

1. Juli 1690
Ein Gewitter richtet mächtigen Schaden an

Haidhausen * Neben der Eingangstüre der alten Haidhauser Sankt-Johann-Baptist-Kirche findet sich nachstehender Text. Das dazugehörige Votivbild hat sich nicht erhalten. „Im Jahr 1690 den 1. Juli entstand ein solches Hochgewitter, welches man sich beflissen mit läuten und Wettersegnen von dem Firmament zu vertreiben, verhoffend, solches ohne Schaden abzugehen.

Darauf augenblicklich ein solcher Donnerstreich geschah, daß sich Jedermann entsetzte, und wie zu sehen ein Donnerkeil in Kirchthurm geschlagen, auch an demselben abgefahren, und bey den Glockenseilern etlich Persohn niedergeschlagen und beschädiget, darunter eine ledige Weibspersohn der Strahl getroffen, daß sie des Todes verblieben, indem der Strahl so erschrecklich hin und wieder gefahren, dem Mesner unter den Füßen durch und einem Mann über dem Kopf.“

24. Juni 1852
Hochaltar der Johann-Baptist-Dorfkirche eingeweiht

Haidhausen * Der erneuerte Hochaltar der Sankt-Johann-Baptist-Dorfkirche in Haidhausen wird eingeweiht. Da die neuen Seitenaltäre stilistisch veralter sind, müssen sie gleichzeitig dem neuen Stil des Hochaltars angepasst werden.

Dabei lässt Pfarrer Johann Georg Walser den bislang unbekleideten Engel auf dem Josephsaltar mit einem Gewand übermalen.. Diese eigenmächtige und ohne Einverständnis der Gemeinde- und Kirchenverwaltung durchgeführte Maßnahme führt zu einem heftigen Streit und zur Abmahnung des Pfarrers.