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3. April 1807
Bayern organisiert das Bürgermilitär neu 

München - Königreich Baiern * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für die bayerischen Bürgerwehren. Alle wehrfähigen Bürger unterliegen nun der Musterungspflicht; als untauglich Eingestufte müssen eine Ersatzabgabe entrichten. Die Offiziers- und Unteroffizierskorps dürfen ihre Reihen ergänzen und Beförderungen weitgehend selbst vornehmen. 

Das Bürgermilitär dient nicht dem Krieg gegen äußere Feinde, sondern schützt die öffentliche Ordnung. Es übernimmt den Wach- und Sicherheitsdienst, wenn reguläre Regimenter ihre Garnison verlassen, bewacht Orte ohne ständig stationierte Truppen und führt Patrouillen im Umland durch. Das örtliche Kommando liegt beim ranghöchsten beziehungsweise dienstältesten Bürgeroffizier. In Garnisonsstädten untersteht er dem militärischen Stadtkommandanten, andernorts dem Landrichter oder Polizeidirektor. 

Das Münchner Bürgermilitär gehört damit nicht zur regulären Garnison. Die traditionelle Trennung zwischen Armee und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen. Aus dem städtischen Wehrwesen entwickelt sich später die Königlich Bayerische Nationalgarde III. Klasse. Aus ihren Reihen kommt 1810 auch der Vorschlag für ein Pferderennen anlässlich der Hochzeit des Kronprinzen Ludwig – den Ausgangspunkt des Münchner Oktoberfests.