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8. Juli 1506
Das Primogeniturgesetz legt die Unteilbarkeit Baierns fest

München * Im sogenannten „Primogeniturgesetz“ legt Herzog Albrecht IV. die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen soll. Für die nachgeborenen Söhne müssen die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen. 

Als sich Baiern während der Gegenreformation nicht nur eindeutig zur katholischen Sache bekennt, sondern auch mit allen Mitteln dafür eintritt, bieten sich zur standesgemäßen Versorgung die kirchlichen Pfründe für eine Sekundogenitur geradezu an. 

Gleichzeitig kann damit Baierns politischer Einflussbereich erheblich vergrößert werden. Das Ziel der baierischen Kirchenpolitik ist der zur Kaiserwahl wichtige Kölner Erzbischofsstuhl und - mit ihm verbunden - möglichst viele Bischofsstühle zwischen Hildesheim und Lüttich, aber auch in Freising und Regensburg. 

2. Februar 1582
Der Kölner Kurfürst Gebhard von Waldburg-Trauchenburg heiratet

Bonn * Der Kölner Kurfürst Gebhard Truchsess von Waldburg-Trauchenburg heiratet Agnes von Mansfeld in Bonn. Außerdem will er das Kölner Kurerzstift säkularisieren und den Protestantismus einführen. Der Papst fordert Waldburg-Trauchenburg auf, von seinen Plänen Abstand zu nehmen, denn sein Erfolg hätte 

  • die Balance zwischen den Konfessionen zu Lasten des Katholizismus stark verändert. 
  • Ganz Nordwestdeutschland droht protestantisch zu werden. 
  • Auch die katholische Mehrheit für die Kaiserwahl wackelt plötzlich gewaltig. 
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln
23. Mai 1583
Das Kölner Domkapitel wählt Bischof Ernst zum Erzbischof von Köln

Köln * Das Kölner Domkapitel wählt den 28-jährigen baierischen Herzog Ernst, der bereits Herr über die drei Bistümer Freising, Hildesheim und Lüttich ist, einstimmig zum neuen Kölner Erzbischof und Kurfürsten. Damit ist die katholische Mehrheit bei der Kaiserwahl wieder gesichert. Zum Dank wird Fürstbischof Ernst unmittelbar nach seiner Wahl vom Papst bestätigt, obwohl das Konzil von Trient eine derartige Ämterhäufung strikt untersagt hat. Für das baierische Haus Wittelsbach bringt der Erfolg einen erheblichen Bedeutungszuwachs. 

  • Mit dieser Wahl erhält er den ersten Kurhut für die baierisch-wittelsbachischen Fürsten. Das Herzogtum Baiern erreicht mit Maximilian I. erst vierzig Jahre später diese Rangerhöhung. 
  • Außerdem sollen baierische Prinzen in den nächsten 178 Jahren die Kölner Kurwürde erreichen und viele Bistümer in Nordwestdeutschland regieren. 
  • Mit der Wahl Ernsts zum Kurfürsten wird eine protestantische Mehrheit im Kurkolleg, das den Kaiser wählt, verhindert. 
  • Kurfürst Ernst kann allerdings nur geschützt von baierischen Waffen in Köln einziehen. 
12. Januar 1658
Kurfürst Ferdinand Maria erhält das Amt des Reichsvikars

Waldmünchen • Kurfürst Ferdinand Maria verpflichtet sich im Vertrag von Waldmünchen die Wahl des Habsburgers Leopold [I.] zum Kaiser zu unterstützen. Im Gegenzug entscheiden die Habsburger den langwierigen Streit zwischen dem baierischen Kurfürsten Ferdinand Maria und seinem Vetter Carl Ludwig von der Pfalz um das Amt des Reichsvikars zugunsten Ferdinand Marias. 

18. Juli 1658
Leopold I. wird zum Kaiser gewählt

Frankfurt am Main • Nachdem Kurfürst Ferdinand Marias Wahlkapitulation unterzeichnet worden ist, wird der erst achtzehnjährige Erzherzog Leopold I. in Frankfurt am Main zum Kaiser gewählt und gekrönt. Leopold ist ein engstirniger und dumpf-katholischer Habsburger.

Mit der Wahl endete das längste Interregnum [= kaiserlose Zeit] der neueren Zeit. Der Verzicht des baierischen Kurfürsten auf die Kaiserkrone erspart dem Reich und Baiern unabsehbare Wirren.