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1938
Gleichschaltung des Künstlerhauses

München * Der Münchner Künstlerverein im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung aufgelöst. Sein Vermögen geht auf die „Kameradschaft der Künstler e. V.“ über, die ausschließlich sogenannte „arische“ Kunstschaffende aus München und dem Umland aufnimmt. 

Die „Kameradschaft der Künstler“ ist Teil der nationalsozialistisch kontrollierten Reichskulturkammer. Für Künstlerinnen und Künstler ist die Mitgliedschaft in dieser Organisation Voraussetzung, um ihren Beruf weiterhin ausüben zu dürfen. 

Die Auflösung und Enteignung des Künstlerhaus-Vereins erfolgt aus politischen und ideologischen Gründen und ist Teil der umfassenden Gleichschaltung des kulturellen Lebens durch das NS-Regime.