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8. Juli 1506
Das Primogeniturgesetz legt die Unteilbarkeit Baierns fest

München * Im sogenannten „Primogeniturgesetz“ legt Herzog Albrecht IV. die Unteilbarkeit Baierns fest. Künftig soll nur mehr der erstgeborene Sohn im Baiernland herrschen soll. Für die nachgeborenen Söhne müssen die herzoglichen Familienväter anderswo Einnahmen und Finanzquellen eröffnen. 

Als sich Baiern während der Gegenreformation nicht nur eindeutig zur katholischen Sache bekennt, sondern auch mit allen Mitteln dafür eintritt, bieten sich zur standesgemäßen Versorgung die kirchlichen Pfründe für eine Sekundogenitur geradezu an. 

Gleichzeitig kann damit Baierns politischer Einflussbereich erheblich vergrößert werden. Das Ziel der baierischen Kirchenpolitik ist der zur Kaiserwahl wichtige Kölner Erzbischofsstuhl und - mit ihm verbunden - möglichst viele Bischofsstühle zwischen Hildesheim und Lüttich, aber auch in Freising und Regensburg. 

Februar 1935
Eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums

Berlin - München-Haidhausen * Das Kultusministerium teilt dem Kuratoriumsvorsitzenden mit, dass „eine Umbildung, insbesondere Verjüngung des Kuratoriums“ bevorsteht. Seine Neubesetzung mit parteinahen Nationalsozialisten ist die Grundvoraussetzung für die anschließende Verdrängung des Stiftungsvorstands des Maximilianeums, Professor Hans Rheinfelder. Es folgt eine politisch motivierte Säuberung des Kuratoriums. Man will mindestens drei Mitglieder dieses Gremiums vorzeitig ihres Amtes entheben. Das geht aber nur, wenn die Betroffenen von sich aus ihren Rücktritt erklären. 

  • Anton Dyroff und Walter Lotz sind bereits über 68 Jahre alt und sollen deshalb aus Altersgründen pensioniert werden. 
  • Wilhelm Freiherr von Pechstein vertritt eine konservative, strikt gegen den Nationalsozialismus und besonders seine Kirchenpolitik gerichtete Einstellung. 
  • Hinzu kommt später noch Aloys Fischer, der mit einer nichtarischen Frau verheiratet ist.