Eine Verordnung zu Glocken und Schellen an der Kleidung
Nürnberg * Eine Verordnung befasst sich mit Glocken und Schellen an der Kleidung.
Nürnberg * Eine Verordnung befasst sich mit Glocken und Schellen an der Kleidung.
Speyer * In Speyer erlässt der Rat eine Vorschrift über
Landshut * Die sowohl ältesten als auch einzigen Kleiderordnungen in Altbaiern, die nicht vom Fürsten, sondern vom Rat der Stadt erlassen wurden, enthält das Landshuter Stadtbuch. Obwohl Landshut in dieser Zeit in besonderer wirtschaftlicher Blüte steht, will der Rat der Stadt, dass sich die Bürgerin bescheidener kleidet.
Den Landshuter Frauen ist verboten, Perlen, Samt, Gold, Goldstoffe und Hermelin zu tragen. Nur den Reichen ist eine Goldborte von der Breite eines kleinen Fingers um den Busen und am Mantel erlaubt. Bis auf wenige Knöpfe ist den Frauen jeglicher Silberschmuck an den Kleidern verboten.
Es war eine reine Luxusbeschränkung, die noch kaum eine standesgemäße Trennung vorsieht. Es entsteht eher der Eindruck, dass diese Verordnung nur deshalb erlassen wurde, um den Ehemännern und Vätern den Kostenaufwand für die Einkleidung ihrer Frauen, Töchter und Söhne zu begrenzen.
Neben Kleidervorschriften befasst sich die Verordnung auch Fragen der Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten sowie der Anwesenheit von Frauen am Wochenbett und Geschenke für das Taufkind und die Mutter.
Straßburg * Eine Verordnung aus Straßburg dreht sich um korsettähnliche Unterkleider, die den Busen heben.
München * Der Rat der Stadt erlässt Vorschriften zur Bekämpfung des Luxus. Neben dem Laden und Bewirten von Gästen bei Hochzeitsfeierlichkeiten und Taufen geht es auch um Kleidervorschriften.
München * Eine Kleidervorschrift wird beraten. Es geht um das Tragen der Schleier und „Stauchen“ durch die Frauen. Die „Stauchen“, der „Stauch“ oder das „Stäuchel“ ist ein mehrfach um den Kopf geschlungenes Tuch.
München * Die neue, vom Rat der Stadt erlassene Bußordnung enthält neugefasste Sätze über die Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten und Taufen. Nach der Bußordnung ist die Sperrstunde im Sommer um 9 Uhr, im Winter um 8 Uhr. Die Beschränkungen beim Kleiderluxus werden aufgeweicht.
München * Der Rat der Stadt erlässt in einem Nachtrag zur Bußordnung vom 3. Oktober 1433 acht neue Sätze und Artikel mit Kleidervorschriften.
München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.
Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“
Augsburg * Auf dem Reichstag in Augsburg wird eine große Reichspolizeyordnung beschlossen. Sie beinhaltet auch Fragen der Kleiderordnung.
München - Landshut * Die Regenten der beiden Teilherzogtümer Baiern-München, Herzog Albrecht IV., und Baiern-Landshut, Herzog Georg, nehmen eine große Reichspolizeiordnung, die am 10. September 1500 auf dem Augsburger Reichstag erlassen worden war, zum Anlass, für ihren jeweiligen Bereich entsprechende Kleiderordnungen zu erlassen.
Inhaltlich beruhen sie auf einer Pfälzer Ordnung aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die entsprechend modifiziert und den ober- und niederbaierischen Verhältnissen angepasst werden. Im Gegensatz zu Landshut ist das Landgebot „Ueberfluß und Unmaas der Bekleidung und anders hiernachfolgendes berührend“ die erste Kleiderordnung für München.
München - Landshut * Von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. wird im wiedervereinigten Baiern erneut eine „Ordnung der Klaider“ mit dem Untertitel „Von Überflißigkeit der Klaider“ erlassen.
Diese mit den Landständen abgestimmte Bekleidungsvorschrift ist sehr umfangreich und ausführlich. Sie teilt die baierische Bevölkerung in 17 Gruppen ein, was jedoch keine rangmäßige Einstufung bedeutet.
Das ergibt insgesamt acht Standesgruppen.
München * Kurfürst Maximilian I. erlässt eine Kleiderordnung, die die Bevölkerung in sieben Gesellschaftsgruppen einteilt.
München-Ludwigsvorstadt * Im Deutschen Theater findet der erste Maskenball statt. „Das mit Glühlichtern festlich beleuchtete Haus strahlte nur so von herrlichen Masken und Dominos“, heißt es in der Chronik. Es gibt eine strenge Kleiderordnung. Die Herren müssen im Frack erscheinen, die Damen im Domino, einem schwarz-weißen Abendkleid.