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Juni 1903
Die Münchner Brockensammlung

München-Isarvorstadt * In den Mitteilungen der Münchner Brockensammlung heißt es: „Die Münchner Brockensammlung erbittet und läßt kostenfrei durch ihre Leute abholen: Alte, auch zerbrochene Möbel, jeder Art gebrauchter Kleiderstücke, Wäsche, abgetragene Schuhe, Hüte, Strümpfe, alle Arten Bücher, Broschüren, Zeitungen, Papier, Marken, Zeugreste und Lumpen, Schirme, Zigarrenabschnitte, Korke, Staniolkapseln, Flaschen, Glas, Körbe, altes Werkzeug, Metall und Geschirre aller Art, Militär-Effekten, kurz alles, was im Hause unnütz umherliegt.“

Da stellen also die wohlhabenden Bürger Münchens ihre ausgedienten oder aus der Mode gekommenen Möbel und Dinge des täglichen Bedarfs, kurz „all den Kram des Speichers und Kellers, der überflüssig, hindernd und störend im Wege liegt“, kostenlos zur Verfügung, um sie dann an Interessenten zu verkaufen oder - zu kleinsten Preisen - den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen.

Lumpen, Knochen und Altmetall werden in eigens aufgestellten Tonnen gesammelt und dann zur Weiterverarbeitung an einschlägige Unternehmer weiterverkauft. Die privaten Organisatoren geben die Gegenstände an die Bedürftigen ausdrücklich nicht gratis ab. Im Gegenteil, sie legen großen Wert darauf, dass die Käufer eine - wenn auch noch so geringe - Eigenleistung erbringen. Man will den Bedürftigen zwar tätige Hilfe zukommen lassen, ohne sie jedoch in die Rolle von würdelosen Almosenempfängern zu drängen.

1905
Zucht und Ordnung auch in der Badeanstalt

München *Der „Magistrat der königlichen Haupt- und Residenzstadt“ erlässt eine „Badeordnung“, die nur wenig mit den heutigen Vorstellungen von Freizeitvergnügen vereinbar ist. Es herrscht „Zucht und Ordnung“.

Es gibt zum Beispiel eine eigens ausgewiesene „Einsprungstelle“ ins Becken. „Das Herumliegen auf dem Boden ist nicht gestattet“. Außerdem bestimmt die „Badeordnung“, dass „Zuschauer (...) keinen Zutritt in das Bad“ haben.

Im Liegeraum darf man nicht lesen, „weil dies die Gehirntätigkeit beeinflußt“.

Sogar einen Tipp gegen „Sonnenstich“ kann man der Anweisung entnehmen. Darin heißt es: „Den Gästen wird empfohlen, den Kopf mit einem Tuche zu beschatten und sich bei großer Hitze öfter abzubrausen“

Und sogar für schlechtes Wetter gibt die „Badeordnung“ den Freibadbenutzern eindeutige Verhaltensmaßregeln mit auf den Weg: „Wenn Regen eintritt“, heißt es hier, „so kann man sich noch ca. ¼ Stunde lang dem Regen aussetzen, dann aber ist der Körper zu bekleiden“.
Natürlich gibt es auch Vorschriften über die angemessene Bekleidung in der Badeanstalt. Die „Badeordnung“ schreibt hierbei Folgendes vor: „Jeder Badende muß mit einer geordneten Badehose versehen sein, der Gebrauch von Schürzen und ähnlichen Bekleidungsstücken ist untersagt“.